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Motiv: 2026 (Foto: KI generiert)
(Foto: KI generiert)
  • 08.01.2026

    Neue Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2026

    Gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 2026 – neue Beträge für alle Ausbildungsjahre

  • Foto: Marion Fisch
    Ausbildung

    Marion Fisch

    Tel.: 0651 9777-310
    marion.fisch@trier.ihk.de

Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende gesetzliche Mindestvergütungen für Auszubildende gemäß § 17 BBiG: 

  • 1. Ausbildungsjahr:       724,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr:        854,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr:       977,00 €
  • 4. Ausbildungsjahr:     1.014,00 €

Diese Beträge sind die gesetzlichen Untergrenzen. Tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen können höhere Vergütungen vorsehen. 

Bitte beachten Sie: Die Anpassung betrifft alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ab dem 01.01.2026.

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