26.07.2024
Neue gesetzliche Regelungen für Ausbildungsbetriebe
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) tritt zum 01.08.2024 in Kraft
Am 1. August 2024 tritt das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft und bringt umfassende Änderungen und Erweiterungen im bestehenden Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit sich. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die berufliche Bildung moderner und inklusiver zu gestalten. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie als Ausbildungsbetrieb kennen sollten:
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Möglichkeiten der digitalen und mobilen Ausbildung
Ausbildungsteile können nun unter bestimmten Voraussetzungen digital und mobil durchgeführt werden, was größere Flexibilität und Anpassung an moderne Technologien ermöglicht.
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Möglichkeit digitaler Prüfungen
Das Gesetz erlaubt die virtuelle Teilnahme von Prüfenden und die Einführung von digitalen Prüfungsverfahren, um den Prüfungsprozess zu modernisieren.
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Anpassungen bei Datenverarbeitungsprozessen
Die Erfassung und Verarbeitung von Ausbildungsdaten wurde überarbeitet, um eine effizientere Verwaltung und bessere Analyse des Ausbildungsmarkts zu ermöglichen.
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Anpassungen Anrechnung Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit
Die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.
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Neue Regelungen zur beruflichen Handlungsfähigkeit
Berufliche Handlungsfähigkeit kann nun unabhängig von einer formalen Ausbildung anerkannt werden, was insbesondere Quereinsteigern und Menschen mit informellen Lernerfahrungen neue Möglichkeiten eröffnet.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen die Ausbildungsberater bei Bedarf zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie im Bundesgesetzblatt.
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie im Bundesgesetzblatt.