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  • 26.01.2022

    Neuer Ausbildungstarif in der HOGA-Branche

    Erhöhung der Ausbildungsvergütung für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe und für nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe in der Hotellerie und Gastronomie

  • Foto: Petra Scholz
    Ausbildung

    Petra Scholz

    Tel.: 0651 9777-320
    scholz@trier.ihk.de

    Foto: Marion Fisch
    Ausbildung

    Marion Fisch

    Tel.: 0651 9777-310
    marion.fisch@trier.ihk.de

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz haben neue Entgelt- und Manteltarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz vereinbart.

Für die Auszubildenden ergibt sich dadurch folgende Erhöhung der Ausbildungsvergütung (ETV 2022, § 7 Ausbildungsvergütung):


ab 01.04.2022
ab 01.04.2024
1. Ausbildungsjahr
1.000,00 €
1.100,00 €
2. Ausbildungsjahr
1.100,00 €
1.200,00 €
3. Ausbildungsjahr
1.200,00 €
1.300,00 €
Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe haben eine "angemessene" Ausbildungsvergütung zu gewähren. Eine Ausbildungsvergütung ist dann angemessen, wenn sie die im einschlägigen Tarifvertrag festgelegte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreitet.

Neben den neuen ab dem 1. April 2022 gültigen Tarifen wurden auch verschiedene andere Rahmenbedingungen besprochen. Konkrete Informationen hierzu, sowie die vereinbarten Entgelt- und Manteltarifverträge entnehmen Sie bitte der Homepage des rheinland-pfälzischen DEHOGA: DEHOGA Rheinland-Pfalz: Tarifverträge.

Bei Fragen stehen Ihnen die rechts genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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