Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe haben eine "angemessene" Ausbildungsvergütung zu gewähren. Eine Ausbildungsvergütung ist dann angemessen, wenn sie die im einschlägigen Tarifvertrag festgelegte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreitet.
Neben den neuen ab dem 1. April 2022 gültigen Tarifen wurden auch verschiedene andere Rahmenbedingungen besprochen. Konkrete Informationen hierzu, sowie die vereinbarten Entgelt- und Manteltarifverträge entnehmen Sie bitte der Homepage des rheinland-pfälzischen DEHOGA:
DEHOGA Rheinland-Pfalz: Tarifverträge.
Bei Fragen stehen Ihnen die rechts genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.