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Motiv: Elektromobilät (Foto: stock.adobe.com)
(Foto: stock.adobe.com)
  • 21.08.2024

    Neuer DIHK-Leitfaden "Betriebliche E-Mobilität"

    Die wichtigsten Anwendungsfälle auf einen Blick mit Tipps für die Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe.

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    Fax: 0651 9777-505
    ebel@trier.ihk.de

Vieles spricht für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe – vom Klimaschutz bis hin zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in dem neuen Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität".

In den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" beschreibt die DIHK im Leitfaden jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.

So erfahren die Leserinnen und Leser beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen.
Weitere Anwendungsfälle behandeln das "Auftanken" von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.

Die DIHK-Publikation informiert zudem in einem Exkurs darüber, wie mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen ist.
Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen.
Hier können Sie den Leitfaden kostenfrei herunterladen; eine Print-Version wird nicht erstellt.
https://www.dihk.de/resource/blob/118362/00801253b1be27e3c534b1ee1ed7d304/leitfaden-e-mobilitaet-data.pdf

Aktueller Hinweis:
In einer gemeinsamen Befragung gehen die IHKs in Rheinland-Pfalz und dem Saarland aktuell den Fragen auf den Grund: Wo stehen die Unternehmen im Land beim Thema Antriebswende? Wie zufrieden sind sie mit den Rahmenbedingungen wie Tank- und Ladeinfrastruktur? Wo besteht noch Bedarf für konkrete Unterstützung bei der Mobilitätswende?

Unter Externer Link: https://forms.office.com/e/krZcR8d2WQ können sich Unternehmen noch bis zum 06. September 2024 an der Umfrage beteiligen. Die Ergebnisse sollen den IHKs unter anderem auch dazu dienen, gemeinsam mit der Lotsenstelle für alternative Antriebe in Rheinland-Pfalz den Unternehmen ab dem Spätjahr eine weitere Webinar-Reihe mit maßgeschneiderten Informationen anzubieten.

Eine erste Reihe „Zukunft der Mobilität gestalten“ lief bereits erfolgreich und kann unter dem Link https://www.energieagentur.rlp.de/angebote/kommune/lotsenstelle-alternative-antriebe/veranstaltungen/ abgerufen werden.

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