Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt starten. Die Neuordnung bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Ausbildung moderner und praxisorientierter zu gestalten. Die neue Ausbildungsverordnung sieht u.a. eine verstärkte Kunden- und Dienstleistungsorientierung vor und berücksichtigt aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit.
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung. Zukünftig wird es keine separate Zwischen- und Abschlussprüfung mehr geben. Stattdessen wird die Zwischenprüfung durch eine Abschlussprüfung Teil 1 ersetzt, die mit 20 % in die Gesamtnote eingeht.
Die Industrie- und Handelskammer Trier wird in den kommenden Wochen auf die betroffenen Ausbildungsbetriebe zugehen, um ausführlich über die Neuerungen zu informieren. Dabei werden alle relevanten Aspekte der neuen Ausbildungsordnung erläutert.
Ausbildung
Selina Rausch
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