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Stadt/Gemeinde |
Oberpierscheid |
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Bezeichnung des Plans |
OT Luppertsseifen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Vorliegend soll Baurecht für ein Wohnhaus im bisherigen Außenbereich der OG Oberpierscheid, Ortslage Luppertsseifen, geschaffen werden. Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung insbesondere auf dem Flurstücken 24/3 und 24/4 sowie dem gegenüberliegenden Flurstück 47/17 kann vorliegend von einer ausreichenden Prägung dieser Außenbereichsfläche ausgegangen werden. Weiterhin ist die Satzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der OG Oberpierscheid vereinbar. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst in der OG Oberpierscheid, Ortsteil Luppertsseifen folgende Flurstücke: Gemarkung Oberpierscheid, Flur 2, Flurstücke 47/13, 24/3, 47/17 teilweise sowie 24/4 und 47/15 vollständig. Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Gemeinde Oberpierscheid, Ortsteil Luppertsseifen und umfasst insgesamt 2.497 m². Im Westen grenzt das Satzungsgebiet unmittelbar an die bestehende Bebauung innerhalb der Ortslage an. Östlich und nördlich ist die Fläche umgeben von landwirtschaftlich genutztem Grünland und Ackerflächen. |
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andokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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29.05.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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