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Stadt/Gemeinde |
Osburg |
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Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Ost" - SO Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Osburg plant in Verbindung mit der WI Energy GmbH nordöstlich der Ortslage Osburg die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage Teilgebiet „Ost“. Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten Leistung von knapp 10.500 KWp / Jahr. Der Geltungsbereich gliedert sich in zwei Teilbereiche. Die Teilbereiche befinden sich in der Gemarkung Osburg Flur 11 in folgenden Flurstücken: Teilbereich 1 (O1): Flurstücke Nr. 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise), 9/1, 10, 31, 32 und 40 Teilbereich 2 (O2): Flurstücke-Nr. 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21/3, 21/4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 41/1 (teilweise). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Gesamtfläche von ca. 9 ha (O1= 3,4 ha, O2= 5,6 ha) auf. Hiervon sollen 72.900 m2 als Sondergebiet für Photovoltaik Freiflächenanlagen festgesetzt werden. Der Geltungsbereich befindet sich im Landschaftsraum „Osburger Hunsrück“ (Naturräumliche Einheit 246.32) und ist Teil der Großlandschaft „Hunsrück“ (Nummer 24). Beim Osburger Hunsrück handelt es sich um eine Hochfläche, die durch die tief eingeschnittenen Kerbtäler von Riveris und Fellerbach mit einer Vielzahl von kurzen Quell- und Seitenbächen stark zergliedert ist. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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01.05.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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