Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt



Stadt/Gemeinde

Osburg

Bezeichnung des Plans

Teilgebiet "Ost" - SO Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Osburg plant in Verbindung mit der WI Energy GmbH nordöstlich der Ortslage Osburg die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik
Freiflächenanlage Teilgebiet „Ost“. Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten Leistung von knapp 10.500 KWp / Jahr. Der Geltungsbereich gliedert sich in zwei Teilbereiche. Die Teilbereiche befinden sich in der Gemarkung Osburg Flur 11 in folgenden Flurstücken: 
Teilbereich 1 (O1): Flurstücke Nr. 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise), 9/1, 10, 31, 32 und 40 
Teilbereich 2 (O2): Flurstücke-Nr. 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21/3, 21/4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 41/1 (teilweise).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Gesamtfläche von ca. 9 ha (O1= 3,4 ha, O2= 5,6 ha) auf. Hiervon sollen 72.900 m2 als Sondergebiet für Photovoltaik Freiflächenanlagen festgesetzt werden. 

Der Geltungsbereich befindet sich im Landschaftsraum „Osburger Hunsrück“ (Naturräumliche Einheit 246.32) und ist Teil der Großlandschaft „Hunsrück“ (Nummer 24). Beim Osburger Hunsrück handelt es sich um eine Hochfläche, die durch die tief eingeschnittenen Kerbtäler von Riveris und Fellerbach mit einer Vielzahl von kurzen Quell- und Seitenbächen stark zergliedert ist.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK


01.05.2026

Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!

Ihre Daten sind erfolgreich eingetroffen. Vielen Dank.

Hier können Sie Ihre Anmerkungen hinterlassen

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Seitenfuß