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15.04.2002

Patentanwälte - Partner für den Markenschutz


Dieser Text ist vom 15.04.2002 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Kostenlose Erstberatungen in der IHK

Erfindungen werden beim Patentamt gemacht …. lautet ein Spruch, der, wie alle (dummen) Sprüche, nicht richtig ist, jedoch ein Körnchen Wahrheit enthält. Patentanwälte sind auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrungen in der Lage, die Erfolgsaussichten von technischen Erfindungen zu beurteilen, die eigentlichen erfinderischen Merkmale aus den Erfindern herauszukitzeln und eine Patentanmeldung so abzufassen, dass die Aussichten auf Erteilung eines Patentes möglichst groß ist.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen Patentanwälte einen der längsten Ausbildungswege in Deutschland absolvieren. Die rund 1 700 deutschen Patentanwälte sind Diplom-Ingenieure oder Naturwissenschaftler mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium. An das Studium schließt sich in der Regel eine praktische Tätigkeit in der Industrie und daran eine mindestens dreijährige praktische Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes an. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung (Assessorprüfung).

Nach der Patentanwaltsordnung übt der Patentanwalt einen freien Beruf aus. Er ist der berufene Berater und Vertreter in Angelegenheiten von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern...., kurz in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz der geistigen Leistung und soll die gewerbliche Ausnutzung der eigenen geistigen Leistung durch Andere verhindern.

Grundsätzlich ist die geistige Leistung gemeinfrei, das heißt die Nachahmung ist erlaubt, es sei denn, die geistige Leistung ist durch entsprechende Schutzrechte gegen Nachahmung geschützt. Die Aufgabe des Patentanwaltes besteht daher darin, die geistige Leistung so aufzuarbeiten, dass sie durch die entsprechenden Schutzrechte unter Schutz gestellt werden kann. Er beschäftigt sich mit der Erlangung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der entsprechenden Schutzrechte für seine Mandanten.

„Stabsstelle außer Haus“

Der Patentanwalt weiß, was technisch machbar ist und er weiß, was juristisch durchsetzbar ist. Seine Ausbildung und seine Erfahrung ermöglichen es ihm, seine Mandanten bei Erfindungen, Marken, Design und Know-how umfassend zu beraten. Aber auch in allen Vertragssachen mit Schutzrechtsbezug ist der Patentanwalt der berufene Berater. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen fungieren die freiberuflichen Patentanwälte daher häufig als Stabsstelle außer Haus.

Wie die Berufsbezeichnung Patentanwalt sagt, beschäftigt sich der Patentanwalt mit Patenten, also einem Schutzrecht für technische Erfindungen. Patente und Gebrauchsmuster (kleines Patent) schützen technische Erfindungen vor Nachahmung und Ausnutzung durch Andere.

Ein weiteres Arbeitsgebiet der Patentanwälte ist der Bereich des Kennzeichnungsrechtes, der Markenschutz. Marken dienen zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen nach ihrer Herkunft, also ihrer Herkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb. Marken können Wortzeichen wie beispielsweise Persil, Bildzeichen wie der Mercedes-Stern oder kombinierte Wort-Bildzeichen wie das Bayer-Kreuz sein. Das neue Markengesetz hat weitere Markenformen zugelassen, so beispielsweise Hörzeichen.

Weiterhin beschäftigt sich der Patentanwalt mit dem Schutz der Gestaltung von Waren, so weit sie den Formen- und Farbensinn des Menschen ansprechen. Das Geschmacksmuster (Design-Patent) schützt die Form- oder Flächengestaltung von Haushaltsgeräten, Möbeln, Leuchten, Autos, Kleidung oder dergleichen mehr, die sich in ihrem Äußeren von den entsprechenden Produkten der Wettbewerber unterscheiden.

Europaweites Betätigungsfeld

Patentanwälte sind jedoch nicht nur in Deutschland tätig, sie sind in der Regel auch European Patent Attorney (Europäischer Patentvertreter), der erste gesamteuropäische Berufstand mit eigener europäischer Ausbildung und Abschlussprüfung. Ebenso sind Patentanwälte in der Regel European Trademark Attorney (Europäischer Markenanwalt). Als solcher vertritt er seine Mandanten vor dem Europäischen Patentamt in München und vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien. Das HABM verwaltet Europäische Marken und demnächst Europäische Geschmacksmuster.

Der Patentanwalt vermittelt weiterhin für seine Mandanten Schutzrechtsanmeldungen im Ausland. Er arbeitet mit Korrespondenzanwälten rund um den Globus zusammen. Der gewerbliche Rechtsschutz im Ausland ist ihm vertraut, so dass er seine Mandanten über die Schutzmöglichkeiten im Ausland umfassend beraten kann.

Im Gegenzug erhält der Patentanwalt von seinen Korrespondenzanwälten aus dem Ausland Aufträge für Schutzrechtsanmeldungen für Ausländer zur Hinterlegung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Europäischen Markenamt.

Für Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen sind sowohl im Inland als auch im Ausland Aufrechterhaltungsgebühren (Jahresgebühren) und Gebühren für die Verlängerung der Schutzdauer an die jeweiligen nationalen und übernationalen Ämter zu zahlen. Die Patentanwaltskanzlei überwacht die Zahlungsfristen, fordert von den Schutzrechtsinhabern die notwendigen Gebühren an und sorgt für die rechtszeitige Einzahlung der Gebühren bei den jeweiligen Patentämtern.

Im Falle von Streitigkeiten aus gewerblichen Schutzrechten erweist es sich für den Auftraggeber als vorteilhaft, dass der Patentanwalt vor jedem ordentlichen Gericht auftreten kann und in einer Streitsache über alle Instanzen mitwirkungsberechtigt bleibt. Das bürgt für Kontinuität und Kompetenz und erhöht die Erfolgschancen. Mithin kann der Patentanwalt die Erfindung von ihrer Entstehung am Reißbrett bis zum höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof begleiten.

Die Patentanwälte fördern den technologischen Fortschritt. Daher führen freiberufliche Patentanwälte in zahlreichen deutschen Städten kostenlose Erstberatungen durch. Sie findet meist in den Räumen einer IHK oder einer Hwk statt, wie dies auch in Trier der Fall ist.

Patentanwalt Dipl.-Ing. Karl-Heinz Serwe

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