Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt



Stadt/Gemeinde

Platten

Bezeichnung des Plans

"In der Mandel - Erweiterung" - 2. Änderung und Erweiterung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die OG Platten plant den rechtverbindlichen Bebauungsplan „In der Mandel – Erweiterung“ zu ändern. Die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Göhlen Transporte GmbH auf die Parzelle 16/4, 17/2 sowie die Ausweitung auf den gesamten Bereich der Parzelle 18/2, Flur 28 der Gemarkung Platten soll in die Änderung des Bebauungsplans mit eingebunden werden. Durch die Erweiterung des Betriebsgeländes sollen Abstell- und Rangierflächen geschaffen werden. Zudem wird durch den Bebauungsplan in Zukunft die Errichtung eines Bürogebäudes innerhalb des entsprechenden Baufensters ermöglicht. Im Zuge des Vorhabens soll ebenfalls die verkehrliche Erschließung erarbeitet werden. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung soll bezogen auf den aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan die Abgrenzung des Geltungsbereichs und die Art der geplanten Bebauung geändert werden.

Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich der OG Platten, VG Wittlich-Land. Das Plangebiet wird von weiteren gewerblichen Nutzungen umgeben. Der Geltungsbereich ist teilweise Bestandteil des Bebauungsplans „In der Mandel - Erweiterung“. Es liegt westlich der Wahlholzer Straße im rückwärtigen Bereich der bereits bestehen den Bebauung. Die Fläche wird über das Grundstück der Firma Göhlen erreicht. Das Plangebiet weist ins. eine Fläche von rund 4.900 m² auf und beinhaltet in der Gemarkung Platten, Flur 1 die Flurstücke 16/4, 17/2, 18/2 und 20/18 (tlw.).

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK


15.06.2026

Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!

Ihre Daten sind erfolgreich eingetroffen. Vielen Dank.

Hier können Sie Ihre Anmerkungen hinterlassen

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Seitenfuß