12.09.2001
Preise richtig auszeichnen
Dieser Text ist vom 12.09.2001 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Euro-Umstellung im Handel
Der Euro kommt, und es herrscht große Unsicherheit bei den
Einzelhändlern. Typische Fragen werden gestellt: Wie muss ich
meine Ware auszeichnen? Muss ich am 1. Januar 2002 alle Waren in
meinem Geschäft umzeichnen? Gibt es eine Möglichkeit, die
Auszeichnung der Ware zeitlich zu verschieben? Wie soll ich
vorgehen, damit Zeit- und Kostenelement für die Preisumstellung
möglichst gering ausfallen? Dieser Beitrag gibt Antworten. Die
Euro-Umstellung ist ein Novum - Erfahrungswerte bestehen hier
nicht. Insofern kursieren viele verschiedene Ansichten und
empfohlene Vorgehensweisen. Auch die Preisangabenverordnung in
Verbindung mit den Euro-Verordnungen enthält nur wenige konkrete
Anforderungen. Die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit
müssen aber berücksichtigt werden. Hier muss der vorgegebene
Rechtsrahmen interpretiert werden. Rechtssicherheit kann damit
aber nicht garantiert werden. Vertreter der Wirtschaft und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben
sich an einen Tisch gesetzt und flexible, praxisnahe und
kostengünstige Vorgehensweisen bei der Preisumstellung von D-Mark
auf Euro entwickelt.Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf
die Preisauszeichnung im Verhältnis Händler - Letztverbraucher.
Preisauszeichnung bis zum 31. Dezember 2001 Bis zum 31. Dezember
2001 muss die Ware in D-Mark ausgezeichnet sein (siehe
Ausnahmen). Doppelte Preisauszeichnung Bis zum 31. Dezember 2001
gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, die Endpreise in D-Mark
und in Euro auszuzeichnen. Wohl besteht aber eine so genannte
Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels, die doppelte
Endpreisauszeichnung, insbesondere ab Mitte 2001, zu forcieren.
Der Verbraucher soll mit dem Euro vertraut werden. Wird die Ware
in D-Mark und in Euro, damit 'doppelt' ausgezeichnet, so hat der
Händler sicherzustellen, dass eine korrekte Umrechnung erfolgt
ist. Der unwiderruflich festgelegte amtliche Umrechnungskurs
beträgt: 1 Euro = 1,95583 DM. Es gibt keine Vorschrift, welche
Währung bei doppelter Auszeichnung stärker hervorgehoben werden
muss. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Nach Rundung auf zwei Nachkommastellen ergeben sich zum Beispiel folgende Beträge (die Auswahl der Beträge sollte angelehnt an die im Katalog verzeichneten Preise erfolgen): Zusätzlich ist nach dem Bundeswirtschaftsministerium auch noch eine Umrechnungstabelle DM in Euro beizulegen:
Doppelte Preisauszeichung und Grundpreisauszeichnung Es besteht keine Pflicht, den Grundpreis doppelt auszuzeichnen. Ist nach der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, den Grundpreis der Ware neben dem Endpreis anzugeben, so kann dieser bis zum 31. Dezember 2001 allein auf D-Mark lauten. Möglich und zulässig ist es auch, diesen doppelt auszuzeichnen. Wird die Ware doppelt ausgezeichnet, so sollte das Preisetikett dafür ausreichend Platz bieten und der Verbraucher durch die doppelte Grundpreisauszeichnung nicht verwirrt werden. Preisauszeichnung ab dem 1. Januar 2002 Nach dem 1. Januar 2002 ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Ware muss in Euro ausgezeichnet sein. Eine alleinige Auszeichnung der Ware mit DM-Preisen ist unzulässig. Einzige Ausnahme ist aus technischen Gründen die Auszeichnung von Preisen an Warenautomaten. Doppelte Preisauszeichnung Schwieriger zu beantworten ist die Frage, inwieweit neben dem Euro-Preis die DM-Auszeichnung zulässig ist. Zu berücksichtigen ist, dass die Umstellung möglichst zügig abgeschlossen werden soll. Die D-Mark wird nach der Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels in vielen Geschäften noch bis zum 28. Februar 2002 angenommen werden. Es ist umstritten, ob es den Händlern verboten ist, über den 28. Februar 2002 hinaus DM-Geldbeträge anzunehmen. Allerdings soll der Bargeldaustausch bis Ende Februar 2002 größtenteils abgeschlossen sein. Deshalb wird folgende Vorgehensweise angestrebt:
- DM-Betrag und Euro-Betrag werden gleich groß gegenüber/untereinander gestellt.
- DM-Betrag wird gegenüber dem Euro-Betrag hervorgehoben (Größe, Druckstärke).
Euro
|
DM
|
1
|
1,96
|
2
|
3,91
|
5
|
9,78
|
10
|
19,56
|
20
|
39,12
|
50
|
97,79
|
100
|
195,58
|
200
|
391,17
|
500
|
977,92
|
1000
|
1 955,83
|
2000
|
3 911,66
|
5000
|
9 779,15
|
10000
|
19 558,30
|
Nach Rundung auf zwei Nachkommastellen ergeben sich zum Beispiel folgende Beträge (die Auswahl der Beträge sollte angelehnt an die im Katalog verzeichneten Preise erfolgen): Zusätzlich ist nach dem Bundeswirtschaftsministerium auch noch eine Umrechnungstabelle DM in Euro beizulegen:
DM
|
Euro
|
1
|
0,51
|
2
|
1,02
|
5
|
2,56
|
10
|
5,11
|
20
|
10,23
|
50
|
25,56
|
100
|
51,13
|
200
|
102,26
|
500
|
255,65
|
1000
|
511,29
|
2000
|
1 022,58
|
5000
|
2 556,46
|
10000
|
5 112,92
|
Doppelte Preisauszeichung und Grundpreisauszeichnung Es besteht keine Pflicht, den Grundpreis doppelt auszuzeichnen. Ist nach der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, den Grundpreis der Ware neben dem Endpreis anzugeben, so kann dieser bis zum 31. Dezember 2001 allein auf D-Mark lauten. Möglich und zulässig ist es auch, diesen doppelt auszuzeichnen. Wird die Ware doppelt ausgezeichnet, so sollte das Preisetikett dafür ausreichend Platz bieten und der Verbraucher durch die doppelte Grundpreisauszeichnung nicht verwirrt werden. Preisauszeichnung ab dem 1. Januar 2002 Nach dem 1. Januar 2002 ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Ware muss in Euro ausgezeichnet sein. Eine alleinige Auszeichnung der Ware mit DM-Preisen ist unzulässig. Einzige Ausnahme ist aus technischen Gründen die Auszeichnung von Preisen an Warenautomaten. Doppelte Preisauszeichnung Schwieriger zu beantworten ist die Frage, inwieweit neben dem Euro-Preis die DM-Auszeichnung zulässig ist. Zu berücksichtigen ist, dass die Umstellung möglichst zügig abgeschlossen werden soll. Die D-Mark wird nach der Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels in vielen Geschäften noch bis zum 28. Februar 2002 angenommen werden. Es ist umstritten, ob es den Händlern verboten ist, über den 28. Februar 2002 hinaus DM-Geldbeträge anzunehmen. Allerdings soll der Bargeldaustausch bis Ende Februar 2002 größtenteils abgeschlossen sein. Deshalb wird folgende Vorgehensweise angestrebt:
- Neuware, die nach dem 28. Februar 2002 in den Handel kommt, soll nur noch in Euro (also nicht mehr doppelt) ausgezeichnet werden, um die Umstellung so schnell wie möglich abzuschließen. Handelt es sich um Ware, die nicht innerhalb einiger Wochen abverkauft wird, empfiehlt es sich, diese Neuwaren ab dem 1. Januar 2002 nur noch in Euro auszuzeichnen.
- Altware, die doppelt ausgezeichnet ist, kann aber noch abverkauft werden.
- Ware ist doppelt ausgezeichnet - Euro und D-Mark gleich groß.
- Ware ist doppelt ausgezeichnet - Euro größer als D-Mark.
- Ware ist allein in Euro ausgezeichnet.
- Sofort: Umstellung der Preisauszeichnung für Neuware auf doppelte, gleich große Preisauszeichnung.
- Am 31. Dezember 2001/1. Januar 2002 muss kontrolliert werden, ob sich noch Altware, deren Auszeichnung nur in D-Mark lautet, in den Beständen befindet. Diese Ware sollte nun in Euro ausgezeichnet werden.
- Ab dem 1. Januar 2002, spätestens ab dem 1. März 2002, wird die Neuware nur noch in Euro ausgepreist. Das gilt auch für den Grundpreis, soweit er erforderlich ist. Von einer doppelten (Neu-) Auszeichnung nach dem 1. Januar 2002 sollte abgesehen werden. Eine doppelte Preisauszeichnung auch zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 28. Februar 2002 sollte allenfalls für Neuware erfolgen, die erwartungsgemäß sehr schnell wieder abverkauft wird, da dies als kundenfreundliche Umstellungshilfe sicherlich willkommen ist.
- Altware (also doppelt ausgezeichnete Ware) kann auch noch nach dem 1. März 2002 verkauft werden. Allerdings sollte der Handel darauf achten, dass die doppelt ausgezeichnete Ware zügig abverkauft wird und Neuauszeichnungen der Ware nach dem 1. März 2002 allein in Euro erfolgen.