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12.09.2001

Preise richtig auszeichnen


Dieser Text ist vom 12.09.2001 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Euro-Umstellung im Handel

Der Euro kommt, und es herrscht große Unsicherheit bei den Einzelhändlern. Typische Fragen werden gestellt: Wie muss ich meine Ware auszeichnen? Muss ich am 1. Januar 2002 alle Waren in meinem Geschäft umzeichnen? Gibt es eine Möglichkeit, die Auszeichnung der Ware zeitlich zu verschieben? Wie soll ich vorgehen, damit Zeit- und Kostenelement für die Preisumstellung möglichst gering ausfallen? Dieser Beitrag gibt Antworten. Die Euro-Umstellung ist ein Novum - Erfahrungswerte bestehen hier nicht. Insofern kursieren viele verschiedene Ansichten und empfohlene Vorgehensweisen. Auch die Preisangabenverordnung in Verbindung mit den Euro-Verordnungen enthält nur wenige konkrete Anforderungen. Die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit müssen aber berücksichtigt werden. Hier muss der vorgegebene Rechtsrahmen interpretiert werden. Rechtssicherheit kann damit aber nicht garantiert werden. Vertreter der Wirtschaft und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben sich an einen Tisch gesetzt und flexible, praxisnahe und kostengünstige Vorgehensweisen bei der Preisumstellung von D-Mark auf Euro entwickelt.Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Preisauszeichnung im Verhältnis Händler - Letztverbraucher. Preisauszeichnung bis zum 31. Dezember 2001 Bis zum 31. Dezember 2001 muss die Ware in D-Mark ausgezeichnet sein (siehe Ausnahmen). Doppelte Preisauszeichnung Bis zum 31. Dezember 2001 gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, die Endpreise in D-Mark und in Euro auszuzeichnen. Wohl besteht aber eine so genannte Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels, die doppelte Endpreisauszeichnung, insbesondere ab Mitte 2001, zu forcieren. Der Verbraucher soll mit dem Euro vertraut werden. Wird die Ware in D-Mark und in Euro, damit 'doppelt' ausgezeichnet, so hat der Händler sicherzustellen, dass eine korrekte Umrechnung erfolgt ist. Der unwiderruflich festgelegte amtliche Umrechnungskurs beträgt: 1 Euro = 1,95583 DM. Es gibt keine Vorschrift, welche Währung bei doppelter Auszeichnung stärker hervorgehoben werden muss. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
  • DM-Betrag und Euro-Betrag werden gleich groß gegenüber/untereinander gestellt.
  • DM-Betrag wird gegenüber dem Euro-Betrag hervorgehoben (Größe, Druckstärke).
Die Auszeichnung Euro-Betrag größer als DM-Betrag wird ebenfalls als zulässig erachtet. Allerdings bestehen bei dieser doppelten Auszeichnung gewisse Unsicherheiten, so dass die gleich große Auszeichnung am wenigsten konfliktträchtig erscheint. Unzulässig ist es aber in jedem Fall, die Ware bis zum 31. Dezember 2001 nur in Euro auszuzeichnen. Es sollte auch vermieden werden, dass in einem Einzelhandelsgeschäft Waren in den unterschiedlichen Varianten der doppelten Preisauszeichnung, also Produkte mit DM-Betrag größer als Euro-Betrag und Produkte Euro-Betrag größer als DM-Betrag, angeboten werden. Bei doppelter Auszeichnung gilt: Die Auszeichnung muss deutlich lesbar und wahrnehmbar sein. Der Verbraucher muss leicht erkennen können, welcher Betrag der DM-Preis und welcher der Euro-Preis ist. Ausnahmen Zwingend erforderlich ist bis zu diesem Zeitpunkt aber die Auszeichnung der Endpreise in D-Mark. Einzige Ausnahme sind Kataloge und bestimmte andere Werbemaßnahmen, die über den 31. Dezember 2001 hinaus gültig sind. So ist es zulässig, Versandhaus- und Reisekataloge, die für die Wintersaison, damit zum Beispiel November 2001 bis Februar 2002 gelten, ab dem 1. August 2001 allein in Euro auszuzeichnen. Voraussetzung ist aber, dass dem Katalog eine Umrechnungshilfe beigefügt wird. Der Verbraucher muss in der Lage sein können, die Umrechnung von Euro- in DM-Betrag ohne großen Aufwand vornehmen zu können. Als mögliche Umrechnungshilfen wurden vom Gesetzgeber Taschenrechner und Umrechnungstabellen vorgesehen. Neben dem amtlichen Umrechnungskurs sollte auch eine Beispielsrechnung beigefügt werden. Beispiel Umrechnungshilfe: Umrechnungskurs: 1 Euro = 1,95583 DM Umrechnung Euro in D-Mark: Multiplizieren Sie den Euro-Betrag mit dem Umrechnungsfaktor 1,95583 49 x 1,95583 = 95,83567 DM (kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen: 95,84 DM) plus Umrechnungstabelle:

Euro
DM
1
1,96
2
3,91
5
9,78
10
19,56
20
39,12
50
97,79
100
195,58
200
391,17
500
977,92
1000
1 955,83
2000
3 911,66
5000
9 779,15
10000
19 558,30

Nach Rundung auf zwei Nachkommastellen ergeben sich zum Beispiel folgende Beträge (die Auswahl der Beträge sollte angelehnt an die im Katalog verzeichneten Preise erfolgen): Zusätzlich ist nach dem Bundeswirtschaftsministerium auch noch eine Umrechnungstabelle DM in Euro beizulegen:

DM
Euro
1
0,51
2
1,02
5
2,56
10
5,11
20
10,23
50
25,56
100
51,13
200
102,26
500
255,65
1000
511,29
2000
1 022,58
5000
2 556,46
10000
5 112,92

Doppelte Preisauszeichung und Grundpreisauszeichnung Es besteht keine Pflicht, den Grundpreis doppelt auszuzeichnen. Ist nach der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, den Grundpreis der Ware neben dem Endpreis anzugeben, so kann dieser bis zum 31. Dezember 2001 allein auf D-Mark lauten. Möglich und zulässig ist es auch, diesen doppelt auszuzeichnen. Wird die Ware doppelt ausgezeichnet, so sollte das Preisetikett dafür ausreichend Platz bieten und der Verbraucher durch die doppelte Grundpreisauszeichnung nicht verwirrt werden. Preisauszeichnung ab dem 1. Januar 2002 Nach dem 1. Januar 2002 ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Ware muss in Euro ausgezeichnet sein. Eine alleinige Auszeichnung der Ware mit DM-Preisen ist unzulässig. Einzige Ausnahme ist aus technischen Gründen die Auszeichnung von Preisen an Warenautomaten. Doppelte Preisauszeichnung Schwieriger zu beantworten ist die Frage, inwieweit neben dem Euro-Preis die DM-Auszeichnung zulässig ist. Zu berücksichtigen ist, dass die Umstellung möglichst zügig abgeschlossen werden soll. Die D-Mark wird nach der Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels in vielen Geschäften noch bis zum 28. Februar 2002 angenommen werden. Es ist umstritten, ob es den Händlern verboten ist, über den 28. Februar 2002 hinaus DM-Geldbeträge anzunehmen. Allerdings soll der Bargeldaustausch bis Ende Februar 2002 größtenteils abgeschlossen sein. Deshalb wird folgende Vorgehensweise angestrebt:
  • Neuware, die nach dem 28. Februar 2002 in den Handel kommt, soll nur noch in Euro (also nicht mehr doppelt) ausgezeichnet werden, um die Umstellung so schnell wie möglich abzuschließen. Handelt es sich um Ware, die nicht innerhalb einiger Wochen abverkauft wird, empfiehlt es sich, diese Neuwaren ab dem 1. Januar 2002 nur noch in Euro auszuzeichnen.
  • Altware, die doppelt ausgezeichnet ist, kann aber noch abverkauft werden.
In jedem Fall gilt aber: Die doppelte Preisauszeichnung sollte gegen Ende der Übergangsfrist auslaufen, die Ware damit vorrangig zum Verkauf bereitgestellt werden. Rechtlich gesehen könnten sich in der Übergangszeit, eventuell auch nach dem 28. Februar 2002, noch folgende Preisauszeichnungsmodelle im Handel befinden:
  • Ware ist doppelt ausgezeichnet - Euro und D-Mark gleich groß.
  • Ware ist doppelt ausgezeichnet - Euro größer als D-Mark.
  • Ware ist allein in Euro ausgezeichnet.
Befindet sich Ware mit doppelter Auszeichnung - D-Mark größer als Euro - im Handel, so sollte diese vorrangig im Januar und Februar abverkauft werden. Ist nicht von einem schnellen Abverkauf der 'D-Mark größer als Euro' ausgezeichneten Ware auszugehen, ist zu überlegen, ob die Etiketten vorrangig ausgetauscht werden. Beachten Sie: Die doppelt ausgezeichnete (Euro-Betrag größer als DM-Betrag, Euro- und DM-Betrag gleich groß) 'Altware' sollte in jedem Fall zügig abverkauft werden! Grundpreisauszeichnung Auch die Grundpreisauszeichnung sollte ab dem 1. Januar 2002 in Euro angegeben werden. Nachdem aus Platzgründen auf den Etiketten in der Regel eine doppelte Auszeichnung nicht möglich ist, hätte dies einen Etikettenwechsel am 1. Januar 2002 zur Folge. Diese Belastung soll dem Einzelhandel erspart bleiben. Aus Sicht des BMWi ist es vertretbar, wenn der Grundpreis nach und nach in Euro umgeändert wird. Die Auszeichnung des Grundpreises sollte aber bis zum Ablauf der Übergangszeit, damit zum 28. Februar 2002, abgeschlossen sein. Wünschenswert und verbraucherorientiert wäre es, wenn die Grundpreisumstellung für jeweils eine Warengattung (zum Beispiel Schokoladentafeln aller Hersteller und Sorten) erfolgen würde. Preisauszeichnung ab dem 1. März 2002 Die Umstellung der Preisauszeichnung wie auch der Bargeldaustausch sollen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Neuware sollte nach der Übergangszeit nur noch in Euro, nicht mehr doppelt, ausgezeichnet werden. Altware, also doppelt ausgezeichnete Ware, kann nach Ansicht des BMWi aber noch abverkauft werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die doppelt ausgezeichnete Ware ab Anfang März 2002 vorrangig zum Verkauf gestellt wird. Der Grundpreis sollte bis zum 28. Februar 2002 auf Euro umgestellt sein (vgl. oben). Handlungsvorschläge Durch die aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten scheint folgende Regelung sich als zeit- und kostensparend anzubieten:
  • Sofort: Umstellung der Preisauszeichnung für Neuware auf doppelte, gleich große Preisauszeichnung.
  • Am 31. Dezember 2001/1. Januar 2002 muss kontrolliert werden, ob sich noch Altware, deren Auszeichnung nur in D-Mark lautet, in den Beständen befindet. Diese Ware sollte nun in Euro ausgezeichnet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2002, spätestens ab dem 1. März 2002, wird die Neuware nur noch in Euro ausgepreist. Das gilt auch für den Grundpreis, soweit er erforderlich ist. Von einer doppelten (Neu-) Auszeichnung nach dem 1. Januar 2002 sollte abgesehen werden. Eine doppelte Preisauszeichnung auch zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 28. Februar 2002 sollte allenfalls für Neuware erfolgen, die erwartungsgemäß sehr schnell wieder abverkauft wird, da dies als kundenfreundliche Umstellungshilfe sicherlich willkommen ist.
  • Altware (also doppelt ausgezeichnete Ware) kann auch noch nach dem 1. März 2002 verkauft werden. Allerdings sollte der Handel darauf achten, dass die doppelt ausgezeichnete Ware zügig abverkauft wird und Neuauszeichnungen der Ware nach dem 1. März 2002 allein in Euro erfolgen.
Mit der aufgezeigten Vorgehensweise kann die Umstellung der Preise von D-Mark auf Euro entzerrt werden. Auf Grund der unterschiedlichen Struktur der (Einzel)- Handelsgeschäfte ist eine abschließende Bewertung jedoch nicht möglich. Wird die Ware sowohl direkt, wie auch am Regal ausgezeichnet, so wird es sich in der Übergangszeit nicht vermeiden lassen, dass es zu unterschiedlichen Auszeichnungen kommen kann. Während das Regal zum Beispiel im Januar allein auf Euro ausgezeichnet wird, kann auf der Ware eine doppelte Auszeichnung gegeben sein bzw. die gleiche Sorte Schokolade, da 'Altware' doppelt und die 'Neuware' nur noch in Euro ausgezeichnet ist. Streitigkeiten wettbewerbsrechtlicher Art können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass sich die oben geschilderten Pflichtangaben in Euro ab dem 1. Januar 2002 auch auf die Werbung etc. beziehen. Annika Böhm

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