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IHK Trier


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Die Termine der IHK-Prüfungen werden größtenteils bundeseinheitlich festgelegt. Die praktischen und mündlichen Prüfungsteile finden in der Regel nach der schriftlichen Prüfung statt und richten sich ebenfalls nach einem vorgegebenen Zeitfenster. Der genaue Termin wird allerdings vom Prüfungsausschuss festgelegt.

Die Beschlussfassung und damit die Ergebnisfeststellung findet innerhalb der letzten 3 bis 5 Wochen des Prüfungszeitraumes statt. Dieser Zeitraum endet in der Winterprüfung am 31. Januar und in der Sommerprüfung am letzten Tag vor den Sommerferien. In diesem Zeitraum werden auch die mündlichen Prüfungen bzw. mündlichen Ergänzungsprüfungen durchgeführt.

Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie unter folgenden Links:

Für die gewerblich-technischen Berufe: https://www.ihk.de/stuttgart/pal/pruefungstermine-uebersicht
Für die kaufmännischen Berufe: https://www.ihk-aka.de/pruefungen
Für die Druck- und Medienberufe: https://zfamedien.de/pruefungen/
  • Prüfungstermine der Aufgabenerstellungseinrichtungen

    Bundeseinheitliche Prüfungstermine werden durch den Aufgabenerstellungsausschuss festgelegt.

    Hier gelangen sie zur Aufgabenerstellungseinrichtung für Ihren Beruf:
    • AKA  - Kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe (z. B. Gastgewerbe, Floristen, IT-Berufe usw.)
    • PAL  - Gewerbliche Berufe (z. B. Metall, Elektro, Naturwissenschaftliche Berufe usw.) Hier finden Sie auch frühzeitig Bereitstellungsunterlagen.
    • ZFA  - Druck- und Medienberufe

  • Prüfungstermine durch Ihre IHK

    Mit Anmeldeschreiben zur Prüfung (ca. 4 - 5 Monate vor Termin) erhalten Sie eine Übersicht über die Prüfungstermine und -zeiträume. Die Einladungen zu einzelnen Prüfungsterminen werden ca. 2 - 4 Wochen vor dem Termin versandt. In Ausnahmefällen (z. B. mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
  • Anmeldung zur Abschlussprüfung im Rahmen der Ausbildung

    Die vollständig ausgefüllte Anmeldung ist mit allen erforderlichen Unterlagen für die Sommerprüfung bis spätestens 1. Februar und für die Winterprüfung bis spätestens 1. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
  • Anmeldung zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung Teil 1 im Rahmen der Ausbildung

    Die vollständig ausgefüllte Anmeldung zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung Teil 1 ist mit allen erforderlichen Unterlagen für die Frühjahrsprüfung bis spätestens 1. Dezemberdes Vorjahres und für die Herbstprüfung bis spätestens 1. Junides jeweiligen Jahres einzureichen.

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