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Stadt/Gemeinde |
Reinsfeld |
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Bezeichnung des Plans |
"Völkersheide, Ergänzung" - 1. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Der Ortsgemeinderat Reinsfeld hat in seiner letzten Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Völkersheide - Ergänzung“, 1. Änderung beschlossen. Die Flächengröße des Plangebietes beträgt rund 6.655 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Planbereich umfasst in der Flur 67, Gemarkung Reinsfeld die Flurstücke 11/1, 12/2, 13/3 ganz und in der Flur 69 das Flurstück 14/1. Innerhalb des Gewerbegebietes „Völkersheide“ ist die Schaffung von baulichen Anlagen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs vorgesehen. Dies umfasst eine bestehende Halle und eine Hallenerweiterung mit Lager. Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Gewerbegebietes „Völkersheide“. Die von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Grundstücke grenzen direkt an die Straße „Am Weiher“. In dieser Verkehrsfläche werden alle notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen (Strom, Wasserleitung, Abwasserkanal etc.) vorgehalten. Die Anbindung der Grundstücksfläche erfolgt über das bestehende Straßensystem. Wendemanöver von Fahrzeugen können auf dem Grundstück selbst erfolgen, so dass es diesbezüglich keiner Wendeanlage am Ende der Straße „Am Weiher“ bedarf. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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01.05.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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