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01.11.2018

Schneller ins Handelsregister


Dieser Text ist vom 01.11.2018 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Eintragungsmängel sind häufig vermeidbar

Wie lange dauert die Eintragung in das Handelsregister? Diese Frage stellen Unternehmensgründer immer wieder. Und sie ist durchaus berechtigt. Denn bei einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) greift die beschränkte Haftung erst ab der Handelsregistereintragung.
Die Antwort ist im Prinzip einfach: „Eine GmbH zum Beispiel wird bei unserem Registergericht in Wittlich regelmäßig in fünf bis zehn Arbeitstagen ab Eingang der Anmeldung eingetragen“, erläutert Ingrid Luther, Direktorin des Amtsgerichts Wittlich. „Das elektronische Eintragungsverfahren und die Liberalisierungen im Gesellschaftsrecht in den vergangenen Jahren haben zu einer Beschleunigung des Eintragungsverfahrens beigetragen.“

Ohne Briefkasten läuft nichts
Doch es gibt so manchen Fallstrick, der eine schnelle Eintragung verhindern kann. Häufig sind das – leicht vermeidbare – Eintragungsmängel, die zu Nachfragen oder Beanstandungen führen. Ein Grund für solche Verzögerungen ist in vielen Fällen, dass Firmengründer versäumen, einen Briefkasten mit dem richtigen Firmennamen am Unternehmenssitz anzubringen. Briefe des Registergerichts, etwa die Anforderung des Kostenvorschusses oder sonstige Anschreiben zur Überprüfung der postalischen Erreichbarkeit, kommen als unzustellbar zurück. Dies deutet darauf hin, dass die Gesellschaft keinen ordnungsgemäßen Sitz begründet hat und daher nicht eingetragen werden kann. Um solche Nachfragen zu vermeiden, sollte spätestens mit der Beurkundung beziehungsweise Einreichung der Anmeldung durch den Notar die postalische Erreichbarkeit des Unternehmens unter der inländischen Geschäftsanschrift sichergestellt sein.
Zu Verzögerungen kann es auch bei der Zahlung des Kostenvorschusses kommen. Daher empfehlen die Rechtspflegerinnen des Registergerichts Wittlich, in dringenden Fällen den angeforderten Vorschuss persönlich bei der Gerichtszahlstelle einzuzahlen und die Gebührenquittung bei der Geschäftsstelle abzugeben. Gelegentlich fehlen auch erforderliche Genehmigungen nach dem Kreditwesengesetz oder positive Stellungnahmen der Berufskammern, zum Beispiel der Steuerberaterkammer, der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer.

Unternehmensgegenstand klar definieren

Immer wieder kommt es aber auch zu Beanstandungen des gewählten Firmennamens, weil dieser irreführende Zusätze enthält, zu allgemein gehalten ist oder sich nicht ausreichend deutlich von bereits bestehenden Firmenbezeichnungen unterscheidet. Darüber hinaus muss nicht selten der formulierte Unternehmensgegenstand nachgebessert werden. Als Beispiel führen die Rechtspflegerinnen die Beschreibung „Handel mit Waren aller Art“ auf: Diese Formulierung sei zu ungenau und könne nicht eingetragen werden.
Um diese Beanstandungen zu vermeiden, bietet die IHK Trier eine Vorabprüfung an. Wird deren Ergebnis bereits mit den Eintragungsunterlagen beim Registergericht eingereicht, beschleunigt dies das Eintragungsverfahren. Denn hierdurch wird vermieden, dass das Registergericht im Nachhinein eine Stellungnahme der IHK Trier anfordern muss, was in zahlreichen Fällen erforderlich ist.


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