Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt



Stadt/Gemeinde

Speicher

Bezeichnung des Plans

"Gewerbegebiet Niederbüsch"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

In der Stadt Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beabsichtigt die Kunstgießerei Plein GmbH an ihrem Firmensitz in der „Weiherheide 1-7“ die Errichtung einer PV-Anlage. Da die Kunstgießerei ein energieintensives Gewerbe ist, soll der erzeugte Strom primär der Eigenversorgung dienen, überschüssiger Strom soll ins Netz eingespeist werden. Das Vorhaben leistet somit einen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung. Die in Rede stehenden Flächen befindet sich innerhalb der Bebauungspläne „Erweiterung Gewerbegebiet“ aus dem Jahr 1992 und „Gewerbegebiet III“ aus dem Jahr 2004 und sind hier als „Industriegebiet“ (I) gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie teilweise als „private Grünfläche“ mit Ausgleichsfunktion ausgewiesen.

Die Kunstgießerei Plein GmbH beabsichtigt, in einem ersten Bauabschnitt die nordöstlich an die bestehenden Betriebsgebäude anschließenden verfügbaren Bauflächen mit PV-Anlagen zu bebauen. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Verlagerung der privaten Grün-/ Ausgleichsfläche, die Anpassung der Grundflächenzahl sowie die Erweiterung der Baugrenze / überbaubaren Grundstücksfläche. Zur städtebaulichen Steuerung wird für das gesamte Betriebsgelände eine Bebauungsplanänderung durchgeführt, um kohärente Rechtsgrundlagen zu vermeiden.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

19.06.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!

Ihre Daten sind erfolgreich eingetroffen. Vielen Dank.

Hier können Sie Ihre Anmerkungen hinterlassen

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Seitenfuß