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  • Änderung der Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier und mögliche Verlegung des Straßenstrichs in die Gottbillstraße

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

Thema / Vorhaben

Änderung der Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier und mögliche Verlegung des Straßenstrichs in die Gottbillstraße

Schlagworte

Sperrgebietsverordnung, Straßenstrich Gottbillstraße

Betroffene Unternehmen

Anlieger Gottbillstraße und mögliche weitere Unternehmen des Gewerbegebietes

Beschreibung

Die Stadtverwaltung Trier hat die IHK mit einem Schreiben (siehe Dokumente und Informationen) darüber informiert, dass zur Verbesserung der Bedingungen für Sexarbeiter/innen derzeit eine Änderung der Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier und eine mögliche Verlegung des Straßenstrichs in die Gottbillstraße geprüft werde.

Die IHK Trier wurde um Stellungnahme zu der geplanten Änderung gebeten. Diesem Wunsch möchten wir gerne nachkommen und hierbei auch die Interessen der ansässigen Unternehmen berücksichtigen.

Mit Blick auf die von der Stadtverwaltung gesetzte Rückmeldefrist, bitten wir Sie um eine Rückmeldung per E-Mail an ebel@trier.ihk.debis spätestens Montag, 8. Februar 2021, ob Ihrerseits Einwände bezüglich der geplanten Änderungen bestehen.

Dokumente und Informationen

Schreiben Stadt Trier
Karte geplanter Straßenstrich Gottbillstraße

Rückmeldefrist an IHK

08.02.2021


Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

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