Thema / Vorhaben |
Änderung der Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier und mögliche Verlegung des Straßenstrichs in die Gottbillstraße |
Schlagworte |
Sperrgebietsverordnung, Straßenstrich Gottbillstraße |
Betroffene Unternehmen |
Anlieger Gottbillstraße und mögliche weitere Unternehmen des Gewerbegebietes |
Beschreibung |
Die Stadtverwaltung Trier hat die IHK mit einem Schreiben (siehe Dokumente und Informationen) darüber informiert, dass zur Verbesserung der Bedingungen für Sexarbeiter/innen derzeit eine Änderung der Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier und eine mögliche Verlegung des Straßenstrichs in die Gottbillstraße geprüft werde. Die IHK Trier wurde um Stellungnahme zu der geplanten Änderung gebeten. Diesem Wunsch möchten wir gerne nachkommen und hierbei auch die Interessen der ansässigen Unternehmen berücksichtigen. Mit Blick auf die von der Stadtverwaltung gesetzte Rückmeldefrist, bitten wir Sie um eine Rückmeldung per E-Mail an ebel@trier.ihk.debis spätestens Montag, 8. Februar 2021, ob Ihrerseits Einwände bezüglich der geplanten Änderungen bestehen. |
Dokumente und Informationen |
Schreiben Stadt Trier Karte geplanter Straßenstrich Gottbillstraße |
Rückmeldefrist an IHK |
08.02.2021 |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
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