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Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in
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Allgemeines
Geprüfte Technische Fachwirte (m/w) überwachen Produktionsabläufe, entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und gewährleisten deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft. Sie setzen ihre Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch um und planen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft und führen diese durch. Sie führen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele, leiten sie zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln an und führen sie in ihre Arbeitsbereiche ein.
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Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß
Verordnung in folgende Prüfungsteile und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
| Prüfungsteile |
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Prüfungsinhalte |
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Wirtschaftsbezogene Qualifikation
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- Volks-und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
- Rechnungswesen (90 Minuten)
- Recht und Steuern (60 Minuten)
- Unternehmensführung (90 Minuten)
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Technische Qualifikationen
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- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen (60 Minuten)
- Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie (90 Minuten)
- Fertigungs- und Betriebstechnik (120 Minuten)
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Handlungsspezifische Qualifikationen
(erst nach erfolgreichem Abschluss
der schriftlichen Prüfung
durchzuführen) |
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- Situationsbezogenes Fachgespräch
- Präsentation
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Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.
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Zulassungsvoraussetzungen
Zu den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „ Technische Qualifikationen“ ist gemäß
Verordnung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nachweist oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich nachweist oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis:
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Technischen Fachwirt/ einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Die Zulassung können Sie über unser
Online-Portal beantragen.
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Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie
hier.
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Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Prüfungsanmeldung
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist laut
Verordnung insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
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Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 925,00 Euro gemäß des
Gebührenverzeichnisses der IHK Trier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
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Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im
Weiterbildungs-Informations-System.