Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 21.09.2020

    Türkei - Ursprungsangabe "Europäische Union" wird nicht immer akzeptiert

    Derzeit liegen unterschiedliche Meldungen darüber vor, ob die Angabe ,,Europäische Union“ auf Ursprungszeugnissen für die Türkei weiterhin möglich ist oder ob die zusätzliche Nennung des einzelnen Mitgliedsstaats erforderlich ist.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

In der Türkei werden Ursprungszeugnisse mit der Ursprungsangabe "Europäische Union" von verschiedenen regionalen Zollstellen nicht anerkannt. Grund hierfür ist, dass gemäß türkischem Zollgesetz ein Ursprungszeugnis von den zuständigen Behörden des Ursprungslandes oder des Exportlandes auszustellen ist. Hieraus leitet der türkische Zoll ab, dass die allgemeine Angabe „Europäische Union“ nicht zulässig ist.

Welche türkischen Zollämter bereits der o.g. Regelung folgen, ist nicht bekannt. Die IHK Trier empfiehlt daher Exporteuren, sich vorab mit ihren Importpartnern zu verständigen, ob das jeweilige türkische Zollamt auf der o.g. Regelung besteht oder weiterhin „Europäische Union“ als alleinige Ursprungsangabe akzeptiert. Bis zur Klärung des Sachverhalts kann es daher im Zweifel erforderlich sein, zusätzlich zum Ursprung „Europäische Union“ auch den einzelstaatlichen Ursprung aufzuführen, z.B.: „Bundesrepublik Deutschland (Europäische Union)“.

Die IHK-Organisation ist bereits im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium sowie der EU-Kommission. Auch in der Türkei haben sich inzwischen verschiedene Verbände an die türkische Generalzolldirektion (Handelsministerium) mit der Bitte gewendet, den Sachverhalt klarzustellen und „Europäische Union“ weiterhin als Ursprungsangabe zu akzeptieren.

Seitenfuß