Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien über französische Ausgangszollstellen wurde die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf
500 Tage angehoben (siehe ATLAS Info Nr. 0255/21). Diese wird nun mit Wirkung zum 01.11.2024 wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen zurückgesetzt.
Weitere Informationen siehe ALTAS-Meldung 0445/23 vom 5. April 2023.
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Gudrun Wewering
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