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  • 08.08.2023

    UK – CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet gültig

    Pflicht zur Umstellung auf UKCA-Label entfällt größtenteils. Für bestimmte Produktkategorien gelten jedoch abweichende Regelungen.

  • Foto: Jan Heidemanns
    International & Wein

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    heidemanns@trier.ihk.de

Seit dem Austritt aus der Europäischen Union plante das Vereinigte Königreich die Produktkennzeichnung auf das neue UKCA-Label verpflichtend umzustellen. Die Frist zur Anerkennung von CE-Kennzeichnungen wurde mehrfach verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024. Nun hat das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) bekannt gegeben, dass die CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich für folgende Produkte unbefristet anerkannt wird:
  • Spielzeug
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge (beispielsweise Jet-Skis)
  • einfache Druckbehälter
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
  • Aerosolprodukte
  • elektrische Niederspannungsgeräte.
Weitere Informationen www.gtai.de.

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