Auf Basis der Untersuchung gemäß Section 301 des Handelsgesetzes von 1974 zum Handel mit aus Zwangsarbeit hergestellten Gütern wurden vergangene Woche Maßnahmen in der Form von neuen Zusatzzöllen eingeführt.
Die Zusatzzölle betreffen 60 Handelspartner der USA. Für Handelspartner, die bereits eigene Einfuhrverbote für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben, belaufen sich die Zusatzzölle auf 10 Prozent. Staaten, die bisher kein solches Einfuhrverbot erlassen haben, unterliegen einem Zollsatz von 12,5 Prozent.
Konkret gelten folgende Zollsätze:
- Für Waren mit Ursprung Europäische Union und Taiwan gilt ein Zollsatz von 10 Prozent.
- Wenn der MFN-Zollsatz geringer als 10 Prozent ist, gilt ein Zollsatz von 10 Prozent (MFN-Zoll inklusive).
- Wenn der MFN-Zollsatz höher als 10 Prozent ist, gilt der MFN-Zollsatz (der Zusatzzoll beträgt Null).
- Für Waren mit Ursprung in Japan, Südkorea oder der Schweiz gilt ein Zollsatz von 12,5 Prozent
- Wenn der MFN-Zollsatz geringer als 12,5 Prozent ist, gilt ein Zollsatz von 12,5 Prozent (MFN-Zoll inklusive).
- Wenn der MFN-Zollsatz höher als 12,5 Prozent ist, gilt der MFN-Zollsatz (der Zusatzzoll beträgt Null).
Für alle übrigen betroffenen Staaten gelten die Zölle zusätzlich zu regulären MFN-Zollsätzen.
Weitere Informationen unter https://www.gtai.de.