Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 21.08.2025

    Ukraine – Ratifizierung des PEM-Abkommens

    EU Kommission informiert über die rückwirkende Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Am 1. Mai 2025 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das eine Änderung der Ursprungsregeln für Waren im Paneuropa-Mittelmeer-Raum ratifiziert.

In diesem Zusammenhang informiert die EU nun über die rückwirkende Anerkennung von EUR.1 zur Einfuhr in der Ukraine.

Die ukrainischen Zollbehörden akzeptieren:

  • vor dem 1. Januar 2025 nach den alternativ anwendbaren Übergangsregeln ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit dem Vermerk "Transitional Rules" in Feld 7, sofern sie zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig waren
  • vor dem 22. Mai 2025 nach dem ursprünglichen (alten) Regionalen Übereinkommen (C) ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
  • zwischen dem 1. Januar 2025 und 22. Mai 2025 unter Anwendung der Durchlässigkeit ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen (R).

Bis 22. Mai 2025 abgelehnte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 können im Rahmen eines Erstattungsantrags in der Ukraine erneut vorgelegt werden.

Weitere Informationen unter www.zoll.de.


Seitenfuß