Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

01.09.2006

Unternehmensteuerreform ja – Substanzbesteuerung nein!


Dieser Text ist vom 01.09.2006 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Geplante Hinzurechnungen schaden! IHK-Organisation fordert Senkung der Steuersätze

Die geplante Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 ist umstritten. Die nominale Absenkung der Steuersätze für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent und die Entlastung der Personenunternehmen durch eine Thesaurierungsrücklage sind nach Auffassung der IHK-Organisation wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Reform. Kontraproduktiv und standortschädlich sind jedoch alle Überlegungen der Regierungskoalition, die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen um Kosten wie Zinsen und ähnliche Aufwendungen bei der Gewerbe- und der Körperschaftsteuer zu verbreitern.

Die Koalition will Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierungen prüfen. Die Überlegungen zielen unter anderem auf

  • die Hinzurechnung (in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes) aller Zinsen, Leasingraten unter anderem bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer,
  • die Begrenzung des Abzugs von Fremdfinanzierungsaufwendungen (Mindestbesteuerung beziehungsweise Mindestgewinnbesteuerung).

Überlegungen, die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen um Kosten wie Zinsen unter anderem bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer zu verbreitern, gehen in die falsche Richtung. Eine Besteuerung von Aufwendungen zur Finanzierung von Investitionen würde das Wachstum hemmen. Unternehmen würden unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit – sogar in Verlustphasen – besteuert. Das würde ihre Existenz und damit auch Arbeitsplätze gefährden. Zudem widersprechen die geplanten Hinzurechnungen dem geltenden Grundsatz, betriebliche Aufwendungen zum Abzug zuzulassen (Nettoprinzip). Die geplanten Hinzurechnungen gehen auch der Realität eines hohen Fremdkapitalanteils der meisten Unternehmen vorbei. Diese hohe Fremdfinanzierung ist nicht Ausdruck von Steuergestaltung, sondern spiegelt die angespannte wirtschaftliche Situation in vielen Branchen wider. Vor diesem Hintergrund bedürfen auch die alternativ vorgeschlagenen Modelle zur Begrenzung des Abzugs von Finanzierungsaufwendungen einer genauen Prüfung. Hier werden Maßnahmen zur Herstellung von Finanzierungsneutralität sowie der Vermeidung von Missbrauch undifferenziert miteinander vermengt. Falls die Politik trotz steigender Steuereinnahmen meinen sollte, auf derartige Maßnahmen nicht verzichten zu können, scheint das im Eckpunktepapier vom 12. Juli 2006 genannte Modul der Mindestbesteuerung die geringsten wirtschaftsschädlichen Wirkungen zu haben und den kleinsten Eingriff in die Steuersystematik darzustellen.

DAS NACHSEHEN HABEN KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind in erheblichem Umfang fremdfinanziert, nicht nur, aber vor allem in den neuen Bundesländern. Betroffen sind auch Familienunternehmen, weil sie keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Die Eigenkapitalquote bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt häufig nur zehn Prozent. Bei einer durchschnittlichen Verzinsung des Fremdkapitals erreicht die Zinsbelastung dieser Unternehmen nicht selten 500 000 Euro pro Jahr und mehr. Bei größeren Unternehmen liegt sie noch wesentlich höher.

HINZURECHNUNGEN SCHADEN
Die Hinzurechnung ertragsunabhängiger Elemente würde die geplante Tarifsenkung weitgehend auffressen, so dass die beabsichtigte Signalwirkung der Unternehmensteuerreform bei Investoren ausbliebe. Außerdem liefe die eigentlich mit einer Unternehmensteuerreform angestrebte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung durch diese Substanzbesteuerung ins Leere, da gerade ertrag- und eigenkapitalschwache Unternehmen noch zusätzlich steuerlich belastet würden.

ZIEL: DEN STANDORT DEUTSCHLAND ATTRAKTIVER MACHEN
Ziel der Unternehmensteuerreform muss es sein, den Standort Deutschland für in- und ausländische Investoren attraktiver zu machen. Vor diesem Hintergrund ist eine Senkung der Steuersätze unabdingbar. Fazit von DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun: „Wir werden uns das genau anschauen. Am Ende ist entscheidend, dass wir uns im internationalen Steuerwettbewerb per Saldo besser stellen.“ Eine unsystematische und wachstumsfeindliche Ausweitung der Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente lehnt der DIHK ab. Nur wenn es gelingt, die effektive Steuerbelastung zu senken, wird sich das Wachstumspotenzial einer Unternehmensteuerreform entfalten können.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnt: „Wenn die Kosten dem Gewinn vor Steuern zugerechnet werden, erhöht dies die Steuerlast, die Unternehmen aus ihren Erträgen oder in Verlustjahren sogar aus der Substanz bestreiten müssen. Mit der Folge: weniger Investitionen und weniger Arbeitsplätze.“
Jörg Schwenker,
DIHK

Seitenfuß