Der gesetzliche Mindesturlaub für Erwachsende im Bundesurlaubsgesetz und für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.
Besteht ein Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum eines Kalenderjahres von 6 Monaten oder weniger, so wird der Jahresurlaub gezwölftet und mit der Anzahl der Beschäftigungsmonate multipliziert. Der Urlaubsanspruch gilt nur für volle Monate.
Besteht das Beschäftigungsverhältnis in einem Kalenderjahr länger als 6 Monate, ist der volle Jahresurlaubsanspruch zu gewähren.