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IHK Trier


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Für Lieferungen in Drittländer werden je nach Einfuhrbestimmungen des entsprechenden Landes verschiedene Außenhandelsdokumente benötigt. Dabei kann es sich je nach Ware und Zielland um Ursprungszeugnisse, beglaubigte Handelsrechnungen und/ oder weitere Bescheinigungen handeln. Zuständig für die Ausstellung beziehungsweise Bestätigung der Dokumente sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern. Daneben sind die IHKs oft auch bei der Beantragung von Visa für deutsche und ausländische Geschäftsreisende eingebunden und stellen EU-Bescheinigungen für Mitgliedsunternehmen aus.
Detaillierte Informationen zum Verfahren, den Voraussetzungen und den Inhalten:

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