Für Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige Dokumente für Wareneinfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate wurden bisher regelmäßig Bescheinigungen durch die IHKs mit anschließender konsularischer Legalisierung durch die emiratischen Botschaften/Konsulate unter Einbindung des Außenministeriums der VAE (MOFAIC) gefordert. Dies erfolgte in der Vergangenheit optional auf Kundenwunsch oder auf Anforderung des Zolls.
Zukünftig sind nun Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch zu beglaubigen. Die Pflicht, die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) anschließend in der Importzollanmeldung anzugeben, wurde verschoben und soll nach derzeitigem Stand statt vom 1. Februar nun ab 1. März 2023 gelten.
Weitere Informationen unter www.mofaic.gov.ae.
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Gudrun Wewering
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