Stadt/Gemeinde |
VG Daun / Samelsbach |
Bezeichnung des Plans |
Ergänzungssatzung "Bergstraße" |
Art des Plans |
Ergänzungssatzung |
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Sarmersbach (Verbandsgemeinde Daun) plant zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Ergänzungssatzung „Bergstraße“ nach § 34 Baugesetzbuch. Es soll eine zusätzliche Fläche im bisherigen Außenbereich als neues Bau- grundstück in die bebaute Ortslage einbezogen werden. Insgesamt hat die zu ergänzende Fläche eine Gesamtgröße von etwa 685 m². |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-daun.de |
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19.03.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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