Stadt/Gemeinde |
VG Kelberg und OG Gunderath und Sassen |
Bezeichnung des Plans |
Einzelfortschreibung und 6. Änderung Heilbachsee und 1. Änderung Erweiterung Ferienpark Heilbachsee" |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan und Bebauungspläne |
Beschreibung |
Der Verbandsgemeinderat Kelberg hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Ferienparks in den Ortsgemeinden Gunderath und Sassen beschlossen. Das vorliegende Planverfahren wurde eingeleitet, da der über beide Gemarkungen sich ausdehnende Ferienpark „Heilbachsee“ umfangreich saniert wurde und der Flächennutzungsplan an die bereits vollzogene Entwicklung angepasst werden soll. Im Ferienpark „Heilbachsee“, der 1979 eröffnet wurde, wurde ca. 140 Ferienhäuser abgebrochen und durch neue Häuser ersetzt. Dabei wurden die Bodenplatten bzw. das Untergeschoss der Bestandsgebäude für die Errichtung der vorgefertigten Häuser als Basis genutzt. Die Ferienhäuser die erhalten bleiben, wurden renoviert und an die aktuelle Nachfragesituation angepasst (u.a. Sanierung der Bäder, neue Einrichtung etc.). Daneben wurden die zentralen Einrichtungen erneuert und ergänzt. Auch die Infrastruktur wurde angepasst. Hier wurde insbesondere die An- und Abreise und die damit verbundene Anmeldung verbessert. Hierzu wurde im Bereich des zentralen Parkplatzes ein sog. Check-In Bereich errichtet, der zur wesentlich schnelleren und gästefreundlicheren Abwicklung führt. Im Zentrum selbst wurde sämtliche Einrichtungen, wie Restaurants, Bowling, Spielhalle etc. neu gestaltet. Weiterhin wurde das Schwimmbad mit einem Rutschenturm und sonstigen Verbesserungen aufgewertet. Im Bereich der jetzigen Hauptzufahrt / Zentralparkplatz ist eine Grünfläche für den Aufenthalt der Gäste – vor allem für junge Familien mit Kindern – entstanden. Hier ist neben einer Minigolfanlage, einem Spielplatz auch eine sog. Kids-Farm errichtet worden. Darüber hinaus sollen im Nordwesten des Plangebietes weitere Ferienhäuser entstehen. Hier waren bereits im Stammplan Baufenster und ein großer Parkplatz vorgesehen, der nunmehr zur Umsetzung der Häuser herangezogen werden soll. Die Darstellung des genehmigten Flächennutzungsplans stimmt für den Teilbereich des Ferienparks schon jetzt nicht mehr überein. Vor allem der Bereich des Parks in der Gemarkung Sassen entspricht nicht dem Bebauungsplan. Dies soll mit vorliegender Flächennutzungsplanänderung korrigiert und die Neuplanung integriert werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.vgv-kelberg.de |
|
21.11.2024 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!