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  • VG Prüm, OG Olzheim 19. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan (SO Photovoltaik)

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Stadt/Gemeinde

VG Prüm

Bezeichnung des Plans

OG Olzheim - 19. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan (SO Photovoltaik)

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Für den Solarpark vorgesehen sind erdgebundene, aufgeständerte Anlagen, die Solarmodule beginnen in etwa 0,70 bis 0,80 m über Geländeniveau und haben eine Gesamthöhe bis max. 3,50 m über Geländeniveau. Je nach Modultyp und Aufständerungsart wird bis zu 60% der Fläche mit Modulen überstellt, der Rest der Fläche bleibt zur ausreichenden Besonnung frei. Dies gewährleistet wegen der Schrägaufstellung der Modulreihen eine ausreichende Belichtung zur Entwicklung eines Grünlandunterwuchses. Der Unterwuchs unter den Modulen wird dauerhaft begrünt und als Extensivgrünland beweidet, gemäht oder gemulcht. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist die Anpflanzung eines Gehölzstreifens vorgesehen.

In der Sondergebietsfläche ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit kleinen Nebenan-lagen für die technische Infrastruktur (Trafostation, Zentralwechselrichter, Speicher) geplant.

Emissionen entstehen während des Betriebes nicht, lediglich während der Bauphase gehen von der Anlage Lärmemissionen aus. Da die geplante Sonderbaufläche auf derzeitigen Grün-land- und Ackerflächen liegt, ist keine Betroffenheit städtebaulicher Funktionen erkennbar.

Die Erschließung für die Bauphase kann über das vorhandene Wirtschaftswegenetz ausgehend von der Kreisstraße K 169 oder K 171 erfolgen. Die Herstellung einer neuen Erschließung ist nicht notwendig. Während des späteren Betriebs beschränkt sich der Verkehr auf eine gelegentliche Kontrolle der Anlagen. Die innere Erschließung erfolgt über Erdwege zwischen den Modulreihen.
 

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

30.09.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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