Stadt/Gemeinde |
Schweich |
Bezeichnung des Plans |
Erlebnisland Eurostrand "Mosel" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Das seit fast zwei Jahrzehnten in der Region und darüber hinaus etablierte 4-Sterne-Resort plant innerhalb der bestehenden Anlage die Errichtung eines Poolhauses und mehrerer Ferienhäuser, um zum einen das Angebot zu erweitern und zum anderen der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorgaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erlebnisland Eurostrand „Mosel““ aus dem Jahr 2008. Auf dieser Grundlage können das Poolhaus und die neuen Ferienhäuser nicht realisiert werden, da in den beiden Bereichen der geplanten baulichen Anlagen keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt wurden. |
Plandokumente und Informationen |
www.schweich.de |
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12.02.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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