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Stadt/Gemeinde |
VG Südeifel / OG Neuerburg |
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Bezeichnung des Plans |
Räumlicher Teil-FNP "Neuerburg", 3. Änderung und Sachlicher Teil-FNP "Erneuerbare Energien" (Windenergie/Photovoltaik) |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Mit der vorliegenden Änderung / Teilfortschreibung ihres räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg im Sachgebiet „Erneuerbare Energien“, hier: „Windenergie“ nutzt die Verbandsgemeinde Südeifel die Möglichkeiten des Baugesetzbuches, §§ 245e Abs. 1 BauGB, zur Ergänzung der in vorgenannter Planung dargestellten „Sonderbauflächen für Windenergieanlagen“ im Rahmen der sogenannten Isolierten Positivplanung (IPP). Der Geltungsbereich der Änderung zur isolierten Positivplanung umfasst den gesamten Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg (gesamtes Gebiet der früheren Verbandsgemeinde Neuerburg vor dem 01.07.2014). Insgesamt werden 8 neue Teilbereiche für die Windenergienutzung, die sich über die Gemarkungen Emmelbaum, Uppershausen, Heilbach und Muxerath erstrecken, sowie 4 Teilbereiche für Repowering im Bereich Leimbach, Hütten, Koxhausen und Neuerburg ausgewiesen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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06.04.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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