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  • VG Südeifel, 3. Änderung Teilflächennutzungsplan Neuerburg - Sondergebiet „Eneuerbare Energien“ (Windenergie/Photovoltaik)

  • Foto: Wilfried Ebel
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    Wilfried Ebel

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Stadt/Gemeinde

VG Südeifel / OG Neuerburg

Bezeichnung des Plans

Räumlicher Teil-FNP "Neuerburg", 3. Änderung und Sachlicher Teil-FNP "Erneuerbare Energien"
(Windenergie/Photovoltaik)

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Mit der vorliegenden Änderung / Teilfortschreibung ihres räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg im Sachgebiet „Erneuerbare Energien“, hier: „Windenergie“ nutzt die Verbandsgemeinde Südeifel die Möglichkeiten des Baugesetzbuches, §§ 245e Abs. 1 BauGB, zur Ergänzung der in vorgenannter Planung dargestellten „Sonderbauflächen für Windenergieanlagen“ im Rahmen der sogenannten Isolierten Positivplanung (IPP).

Der Geltungsbereich der Änderung zur isolierten Positivplanung umfasst den gesamten Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg (gesamtes Gebiet der früheren Verbandsgemeinde Neuerburg vor dem 01.07.2014). Insgesamt werden 8 neue Teilbereiche für die Windenergienutzung, die sich über die Gemarkungen Emmelbaum, Uppershausen, Heilbach und Muxerath erstrecken, sowie 4 Teilbereiche für Repowering im Bereich Leimbach, Hütten, Koxhausen und Neuerburg ausgewiesen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

06.04.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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