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IHK Trier


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  • VG Südeifel, Bereich Neuerburg, OG Rodershausen, Flächennutzungsplan zu Bebauungsplan Teilgebiet "Kapellenstraße"

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Stadt/Gemeinde

VG Südeifel, Bereich Neuerburg, OG Rodershausen

Bezeichnung des Plans

zu Bebauungsplan Teilgebiet "Kapellenstraße"

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Die OG Rodershausen hat die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße“ einschließlich eines integrierten
Umweltberichts beschlossen. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen
Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche
dargestellt wird. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht
entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung
der Darstellungen in „Wohnbauflächen“ notwendig.

Plandokumente und Informationen


www.vg-suedeifel.de


Rückmeldefrist an IHK

22.05.2024


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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