Stadt/Gemeinde |
VG Südeifel, Bereich Neuerburg, OG Rodershausen |
Bezeichnung des Plans |
zu Bebauungsplan Teilgebiet "Kapellenstraße" |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
Die OG Rodershausen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße“ einschließlich eines integrierten Umweltberichts beschlossen. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt wird. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Wohnbauflächen“ notwendig. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-suedeifel.de |
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22.05.2024 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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