Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

01.02.2007

Vergabeverfahren einfach und transparent gestalten


Dieser Text ist vom 01.02.2007 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Verbesserungsvorschläge der IHK-Organisation

Die IHK-Organisation fordert, das Vergaberecht zu vereinfachen. Der Koalitionsvertrag legt aber einer Novellierung so enge Fesseln an, dass eine tief greifende Änderung nicht möglich erscheint. Was muss geändert werden, damit das Vergaberecht mittelstandsfreundlicher wird?

Die öffentlichen Aufträge umfassen das stattliches Volumen von 350 Milliarden Euro – besonders für kleine und mittlere Unternehmen ein attraktiver Markt. Um den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern, macht die IHK-Organisation Verbesserungsvorschläge. So sollen aus der intransparenten Rechtsmaterie Regelungen gemacht werden, die für die Vergabestellen und die bietenden Unternehmen leichter zu durchschauen und besser anzuwenden sind.

Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen wollen, müssen ohne große Kosten an die hierfür notwendigen Informationen kommen. So reicht es nicht, dass jede Vergabestelle ihr eigenes Bekanntmachungsportal im Internet betreibt. Wichtig ist für den Unternehmer, dass er schnell erkennen kann, welche Ausschreibungen auf lokaler und regionaler Ebene für ihn interessant sind. Ziel muss eine einheitliche, allgemein zugängliche und kostenfrei nutzbare Plattform für alle föderalen Ebenen sein.

Hinzu kommt, dass der bietende Unternehmer eine angemessene Frist für sein Angebot benötigt. Denn neben der Kalkulation des Angebots muss er auch noch eine Vielzahl von Nachweisen erbringen, die nicht nur Zeit, sondern auch Geld kosten. Auch hier fordert die IHK-Organisation eine Erleichterung: Durch ein schlankes und kostengünstiges Präqualifizierungsverfahren soll den Unternehmen die Nachweispflicht durch ein Zertifikat der IHK – mit einer Gültigkeit von einem Jahr – wesentlich einfacher gemacht werden. Dieses Verfahren besteht bereits in einigen Bundesländern und hat sich dort bestens bewährt.

BESSERE NACHPRÜFBARKEIT DER VERFAHREN ERMÖGLICHEN
Ein weiterer Knackpunkt: Das geltende Vergaberecht sieht die rechtliche Überprüfung von Vergabeverfahren nur für Aufträge ab den EU-Schwellenwerten vor (Bau: 5,278 Millionen Euro, Lieferungen und Leistungen: 211.000 Euro). Bei der weitaus größten Anzahl von Vergaben, die unterhalb dieser Werte liegen, gibt es jedoch kaum die Möglichkeit der Überprüfung. Hieran muss sich nach Meinung der IHK-Organisation dringend etwas ändern. So ist auch für diese Aufträge Rechtschutz zu gewähren, damit die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren nachgeprüft werden kann, um den Erhalt des Zuschlags noch zu ermöglichen. Denn zunehmend werden öffentliche Aufträge ohne öffentliche Bekanntmachungen vergeben. Entsprechende Wertgrenzen in den Bundesländern sollen den Vergabestellen die Anwendung der rechtlichen Regelungen weitgehend ersparen. Das führt aber zu Intransparenz und fehlendem Wettbewerb. Dadurch verteuern sich die Leistungen, und der Steuerzahler wird unnötig belastet. Dagegen helfen nur erhöhte Öffentlichkeit und die Chance auch für neue Unternehmen, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen.

AUSSCHREIBUNGEN AUCH IN KLEINEREN LOSEN
Hierzu zählt außerdem die Ausschreibung in vernünftigen Größenordnungen, also in Fach- und Teillosen. Zunehmend ist zu beobachten, dass die öffentlichen Auftraggeber sich zu Nachfragegemeinschaften zusammenschließen. Auf den ersten Blick erscheint das auch sinnvoll, können dadurch doch bessere Preise erzielt, also den Haushalt schonende Aufträge vergeben werden. Auf den zweiten Blick handelt es sich aber um eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme: Kleinere und mittlere Unternehmen werden von der Abgabe von Angeboten abgehalten, weil sie die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr liefern können, zumal häufig die Logistik einseitig auf den Auftragnehmer abgewälzt wird. Daher muss die gesetzlich vorgesehene Fach- und Teillosausschreibung tatsächlich beachtet werden. Verstöße hiergegen können bei den meisten Vergaben aber mangels Nachprüfungsverfahren nicht verhindert werden.

Auf Grund der leeren öffentlichen Kassen beklagen Unternehmen bereits seit Jahren, dass allein der Preis das ausschlaggebende Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist. Mit der Einführung von elektronischen (inversen) Auktionen, bei denen es allein um die Reduzierung des Preises geht, und so genannten dynamischen Beschaffungssysteme, also der elektronischen Katalogbeschaffung, wird der Preisdruck noch verstärkt. Hier gibt es keine Notwendigkeit für diese neuen Beschaffungsverfahren.

Die als zweite Stufe der Novellierung des Vergaberechts angekündigten Änderungen werden weit hinter diesen Überlegungen zurück bleiben. Sie werden dazu führen, dass sich alle Akteure auch weiterhin durch die Vorschriften durchwursteln und nach jeder Gelegenheit suchen, sie nicht anwenden zu müssen. Das aber schadet nicht nur der Vergabe öffentlicher Aufträge sondern auch dem Ansehen der gesetzlichen Regelungen. Es bleibt also zu hoffen, dass der Gesetzgeber doch noch eine Erleuchtung hat!
Annette Karstedt-Meierrieks

Seitenfuß