Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
Tel.: (06 51) 97 77-5 30
Fax: (06 51) 97 77-5 05
glaeser@trier.ihk.de
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Wer Waren in Verpackungen in Deutschland herstellt, importiert oder zusätzlich verpackt, unterliegt dem Verpackungsgesetz, welches am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Das gilt für Produzenten von Waren, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als "Erstinverkehrbringer" und müssen sich registrieren. Fallen Verpackungen bei privaten Endverbrauchern an, müssen sich die Erstinverkehrbringer bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber, Duales System) zusätzlich lizenzieren.
Am 3. Juli 2021 trat das aktualisierte und geänderte Verpackungsgesetz mit einer Novelle in Kraft. Die letzten Änderungen sind seit dem 1. Juli 2022 gültig.
Wer Waren in Verpackungen in Deutschland herstellt, importiert oder zusätzlich verpackt, unterliegt dem Verpackungsgesetz, welches am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Das gilt für Produzenten von Waren, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als "Erstinverkehrbringer" und müssen sich registrieren. Fallen Verpackungen bei privaten Endverbrauchern an, müssen sich die Erstinverkehrbringer bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber, Duales System) zusätzlich lizenzieren.
Am 3. Juli 2021 trat das aktualisierte und geänderte Verpackungsgesetz mit einer Novelle in Kraft. Die letzten Änderungen sind seit dem 1. Juli 2022 gültig.
Wer muss sich registrieren?
Wer Waren in Verpackungen in Deutschland erstmals in den Verkehr bringt (‚Erstinverkehrbringer‘), also