Die Europäische Kommission führt zurzeit eine Kosultation zum 
Versicherungsschutz für Dienstleister durch. Mit Hilfe der Ergebnisse 
möchte die Kommission Probleme im Bereich des Versicherungsschutzes für 
die Erbringer vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen 
eruieren. 
Wir bitten Sie als Erbringer grenzüberschreitender 
Dienstleistungen den kurzen Fragebogen auszufüllen. Über den 
nachfolgenden Link erreichen Sie den Fragebogen.
http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=tempinsurance&lang=de 
Hintergrund:
Die Kommission hat in ihrer Umsetzungsmitteilung zur Dienstleistungsrichtlinie vom Juni 2012 u. a. ausgeführt:
"Die
 Kommission wird die Entwicklung von Maßnahmen durch den 
Versicherungssektor fördern, deren Ziel es ist, 
Dienstleistungserbringern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen 
in anderen Mitgliedstaaten einen angemessenen Versicherungsschutz zu 
bieten. Vor allem in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassene 
Versicherungsunternehmen, die Versicherungspolicen anbieten, die auch 
die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, sollten 
Dienstleistungserbringer versichern, wenn diese grenzüberschreitende 
Dienstleistungen in diesen Mitgliedstaaten erbringen. Die Kommission 
wird die mit Hilfe des Versicherungssektors erreichten Fortschritte bis 
Ende 2013 bewerten. Abhängig davon, ob Fortschritte erreicht wurden oder
 nicht, wird die Kommission alternative Lösungen, darunter auch 
Vorschläge für Rechtsvorschriften, in Betracht ziehen."
Wichtig:
Einige
 der im Gewerberecht besonders regulierten Branchen sind vom 
Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen 
(Bewachungsgewerbe, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, 
Pfandleiher, Automatenbranche). Diese sind daher auch nicht von der 
Konsultation betroffen.
Ausbildung
Ulrich Schneider
        Tel.: 0651 9777-301
schneider@trier.ihk.de