Auch wenn vorläufige Ergebnisse vollständig angezeigt dargestellt sind, bleiben sie vorläufige Ergebnisse und werden erst nach Beschlussfassung des Prüfungsausschusses und einer offiziellen Mitteilung mit Rechtsbehelfsbelehrung zu endgültigen Ergebnissen.
Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 stehen Ihnen nach der Auswertung in Ihrem Azubi-Infocenter unter der Rubrik "Prüfungsergebnisse online" zur Verfügung.
Vorläufige Prüfungsergebnisse werden ausschließlich über das Azubi-Infocenter zur Verfügung gestellt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.
Sollten Ihnen die Zugangsdaten zum Azubi-Infocenter nicht mehr vorliegen, können Sie diese hier nochmals anfordern.
Wenn die Prüfungsergebnisse darauf hinweisen, dass die Prüfung nicht bestanden wird, gibt es oftmals noch die Möglichkeit, über eine mündliche Ergänzungsprüfung einzelne Prüfungsbereiche auszugleichen, wenn dies zum Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Auszubildende, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung in Frage kommt, erhalten hierzu eine schriftliche Einladung.
Merkblatt zur Berechnung der mündlichen Ergänzungsprüfung
Ausbildung
Christian Reuter
Tel.: 0651 9777-350
reuter@trier.ihk.de