Auszubildende können nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dabei ist zu beachten, dass die vertragliche Ausbildungszeit bei der vorzeitigen Prüfungszulassung nicht verkürzt wird.
Betriebliche Leistungen
Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistungen muss durch den Ausbildungsbetrieb bescheinigt werden, dass der Auszubildende bis zum Zeitpunkt der Prüfung alle Ausbildungsabschnitte, die nach der Ausbildungsordnung vorgesehen sind, durchlaufen hat und alle dort aufgeführten Kenntnisse, Fertigkeiten und Berufserfahrungen tatsächlich vermittelt worden sind und deren Beherrschung auf Grund der bisherigen Leistungen erwartet werden kann. Die betrieblichen Leistungen müssen mit "gut" bewertet werden.
Schulische Leistungen
Bei der Beurteilung durch die Berufsbildende Schule ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gerechtfertigt, wenn die Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern mit "gut" (im Mittelwert mit 2,49 oder besser) bewertet werden.
Der Antrag
Bitte unbedingt beachten: Frühstens 15 Monate vor eingetragenem Ausbildungsende können Sie den Antrag auf vorzeitge Zulassung beantragen.
Das Antragsformular für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie auf Anfrage über das nachstehende Formular. Der Antrag ist bei der Industrie- und Handelskammer bis spätestens zum Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist vom Auszubildenden, vom Ausbildungsbetrieb und der Berufsbildenden Schule vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 1. Februar und für die Winterprüfung der 1. September des jeweiligen Jahres. Auszubildenden in Berufen, die vor dem praktischen Teil der Abschlussprüfung ein Antrags- und Genehmigungsverfahren (z. B. Projektarbeit, Betrieblicher Auftrag, Fachaufgabe im Einsatzgebiet) durchlaufen müssen, empfehlen wir den Antrag auf vorzeitige Zulassung spätestens vier Wochen vor der offiziellen Annahmefrist einzureichen.
Über den Antrag zur vorzeitigen Zulassung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung wird dem Prüfungsbewerber schriftlich mitgeteilt.
Hier können Sie das Antragsformular anfordern:
Ihre Daten sind erfolgreich eingetroffen. Den Antrag senden wir Ihrem Ausbildungsbetrieb zu gegebener Zeit zu.
Vielen Dank.