Grundsätzlich ist beim Warenursprung zwischen drei verschiedenen Ursprungsbegriffen zu unterscheiden, die völlig unabhängig voneinander sind. Dabei handelt es sich um den präferenziellen Warenursprung, den nichtpräferenziellen (auch handelspolitischen) Warenursprung sowie der wettbewerbsrechtlichen Warenmarkierung „Made in“.
Der nichtpräferenzielle Warenursprung ist im Zollkodex der Europäischen Union geregelt und bildet die Grundlage unter anderem für die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Antidumpingabgaben, Kontingente).
Der Präferenzielle Warenursprung basiert auf Präferenzabkommen zwischen bestimmten Ländern und ist Grundlage für die Gewährung von Zollpräferenzen zwischen diesen Ländern.
Die Warenmarkierung „Made in …“ erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers und bezieht sich immer auf den Herstellungsort des Erzeugnisses. Die Kennzeichnung einer Ware mit „Made in ...“ ist in Deutschland freiwillig. Allerdings schreiben zahlreiche Staaten eine Warenmakierung "Made in ..." ausdrücklich vor.