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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Weinsheim

Bezeichnung des Plans

nordöstlicher Ortsrand 
Änderung u. Erweiterung K+E - Satzung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Am nordöstlichen Rand der Ortslage Weinsheim wird die Erweiterung der Siedlung um je eine Baufläche nördlich und südlich der „Hamburger Straße“ angestrebt. Auf der südlichen Fläche soll ein barrierefreies Wohngebäude für die Eltern der beiden Investoren errichtet werden. An der „Hamburger Straße“ gibt es heute nur noch eine freie Baufläche in Privateigentum, die jedoch nicht zur Bebauung zur Verfügung gestellt wird. Zur Arrondierung wird mit der Erweiterung einer Baufläche südlich der Straße ein weiteres Baugrundstück nördlich der Straße in die Satzung einbezogen, auf dem ebenfalls ein Einfamilienwohnhaus entstehen soll. In Weinsheim sind in den letzten Jahren einige Baulücken in der Ortslage geschlossen worden bzw. werden aktuell bebaut. Da aufgrund des Industriestandortes Weinsheim und der Nähe zur Stadt Prüm der Siedlungsdruck in Weinsheim nach wie vor sehr hoch ist, befürwortet die Ortsgemeinde das Vorhaben zur Erweiterung der Satzungsflächen.  

Die durch diese Satzung einzubeziehenden Flächen liegen am nordöstlichen Ortsrand Weinsheims auf den Flurstücken 12/3 und 32/2 der Flur 4, Gemarkung Weinsheim. Die Flächen schließen sich nördlich und südlich der Straße unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung an, die bereits in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die im Zusammenhang bebaute Ortslage Weinsheim enthalten ist.

andokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

23.10.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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