Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

Welche Unternehmen als KMU gelten

Zuschüsse aus Förderprogrammen beschränken sich weitestgehend auf Unternehmen mit KMU-Status. Als Bestimmungsgrundlage bedient man sich dabei der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 „Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“.

Im Allgemeinen werden KMU wie folgt definiert:
- weniger als 250 Beschäftigte
- höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz ODER höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

Eine weitere Unterteilung erfolgt in Kleinst- und kleine Unternehmen.

kleines Unternehmen:
- weniger als 50 Beschäftigte
- höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz ODER 10 Mio. € Jahresbilanz

Kleinstunternehmen:
- weniger als 10 Beschäftigte
- höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz ODER 2 Mio. € Jahresbilanz

Die Mitarbeiterzahl lässt sich anhand der Vollzeitäquivalente berechnen, Auszubildende werden nicht miteinbezogen. Der Bestimmungszeitraum wird in der Empfehlung auf eine Jahresbasis festgelegt, ausschlaggebend ist der Stichtag des Rechnungsabschlusses. Bei einigen Förderrichtlinien werden jedoch längere Zeiträume für die Bestimmung vorgegeben.

Zudem wird geprüft, ob es sich um ein eigenständiges, ein Partner- oder ein verbundenes Unternehmen handelt. Verbundene Unternehmen zeichnen sich im Wesentlichen dadurch aus, dass ein Unternehmen einen leitenden Einfluss auf ein anderes ausübt oder ausüben kann. Die genaue Definition des Einflusses entnehmen Sie dem Artikel 3 der Empfehlung der Kommission. Partnerunternehmen sind solche, bei denen ein Unternehmen (bzw. mehrere verbundene Unternehmen) 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens halten. Hier bestehen jedoch Ausnahmen, welche Sie ebenfalls dem Artikel 3 der Empfehlung der Kommission entnehmen können.

Eine ausführliche Erklärung des KMU-Status, aus Sicht der Förderbank KfW, finden Sie unter folgendem Link.

Seitenfuß