Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie aktiv zur Qualitätssicherung der Berufsausbildung beitragen können?
Als IHK-Prüfer haben Sie die Möglichkeit, die hohen Qualitätsstandard der Berufsbildung praxisnah auszugestalten und damit den Weg für neue qualifizierte Fachkräfte zu ebnen. Ihr Expertenwissen, Ihre pädagogischen Fähigkeiten und Ihre Berufserfahrung sind genau das, was wir brauchen, um hochwertige Ausbildungsprüfungen zu gewährleisten.
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Was leisten IHK-Prüfer?
Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen sind bundeseinheitlich geregelt. Prüfungsaufgaben für schriftliche und praktische Prüfungen werden im Bereich der IHK fast ausschließlich bundeseinheitlich erstellt.
Kernaufgaben für alle Prüfer:
- Vorbereiten und Durchführen von Prüfungsterminen.
- Beurteilung von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungsleistungen.
- Ermittlung der Ergebnisse und Dokumentation von Beurteilungen.
Mögliche weitere Aufgaben für Prüfer:
- Teilnahme an Besprechungen zur Vorbereitung von Prüfungen.
- Erstellung von lokalen Prüfungsaufgaben, die nicht bundeseinheitlich zur Verfügung gestellt werden können (z.B. für mündliche Prüfungen).
- Durchführung von Prüfungen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen.
- Beschlüsse über die (Nicht-)Zulassung von potenziellen Prüfungsteilnehmern.
- Stellungnahme zu Prüfungsergebnissen im Rahmen von Akteneinsichten und Widersprüchen.
- Manchmal ist auch die Berufung in einen bundesweiten Aufgabenerstellungsausschuss möglich.
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Zeitaufwand für die Prüfertätigkeit
Die Prüfungsanforderungen sind je nach Beruf sehr unterschiedlich und damit variiert auch der Aufwand für die Prüfertätigkeit.
Zusätzlich zu den Prüfertätigkeiten an einem Prüfungsort kann das Lesen und eventuell auch Bewerten von Projektarbeiten, Dokumentationen, Reporten und schriftlichen Prüfungen von zuhause aus erfolgen. Auch diese Zeiten gehören zur Prüfertätigkeit.
Bei der Planung der Prüfung werden die individuellen Möglichkeiten der einzelnen Prüfer berücksichtigt. Somit liegt die Prüfertätigkeit pro Jahr bei durchschnittlich etwa fünf Tagen und variiert zwischen einem und 20 Tagen. Aus der Sicht vieler aktiver Prüfer ist die Prüfertätigkeit weniger kompliziert und zeitaufwendig als gedacht.
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Anforderungen an IHK-Prüfer
Wichtige Qualifikationsmerkmale (sollten alle erfüllt sein)
- Sie sind kommunikativ und arbeiten gerne mit anderen Menschen.
- Sie sind fachlich qualifiziert und verfügen über mindestens eine der folgenden Qualifikationen:
- Seit mindestens einem Jahr offizieller Ausbilder im Prüfberuf (die eigene fachlichen Qualifikation mit guten Leistungen abgeschlossen)
- Lehrer an einer berufsbildenden Schule
- Einen einschlägigen Berufsabschluss mit guten Noten, im Idealfall zusätzlich eine Fortbildung und eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO) absolviert.
- Eine Studienabschluss in einem zum Prüfberuf passenden Fachgebiet und eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO) absolviert.In Ihrer beruflichen Tätigkeit sind Sie regelmäßig mit dem Thema Ausbildung konfrontiert.
- Sie sind persönlich geeignet und somit verantwortungsbewusst, teamfähig, vertrauenswürdig, unvoreingenommen und stets neutral.
- Sie sind verschwiegen und bewahren Stillschweigen über prüfungsrelevante Inhalte.
Weitere wünschenswerte Merkmale:
- Die Prüferfreistellung ist mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
- Sie sind mobil und verfügen im Idealfall über ein eigenes Fahrzeug (Fahrtkosten werden natürlich erstattet).
- Sie können gegebenenfalls auch kurzfristig einspringen, wenn ein Prüfer ausfällt.
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Welchen Mehrwert bringt das Engagement im Prüfungsausschuss?
Da sind sich alle Prüfer einig: Reich werden Sie damit nicht, aber reich an Erfahrungen. Der Austausch mit anderen Ausbildenden, Lehrern und Prüfern ist den meisten Prüfern besonders wichtig. Viele profitieren bis in ihre tägliche Ausbildungspraxis sehr von dem großen Prüfernetzwerk.
Lehrer betonen, wie kostbar der Kontakt zur betrieblichen Ausbildung und der gelebten Praxis ist. Prüfer werden frühzeitig über Änderungen und Anpassungen in der Berufsbildung informiert und können ihre eigenen Auszubildenden optimal auf die Prüfungsprozesse vorbereiten.
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Prüferentschädigung / Freistellung
Die Prüfertätigkeit ist ehrenamtlich. Prüfer erhalten allerdings in Anlehnung an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Aufwandsentschädigung. Zusätzlich werden persönliche Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten, erstattet. Für eine notwendige Prüfertätigkeit hat der Arbeitgeber eine Freistellungspflicht (BBiG §40 Abs.6a), sofern keine wichtigen betrieblichen Belange dies verhindern. Die Beteiligung von Lehrervertretern findet im Rahmen ihres Schuldienstes statt und ist in der Berufsschulverordnung des Landes geregelt.
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Vorbereitung auf die Prüfertätigkeit und sonstige Aktivitäten
Prüfer werden auf ihre Prüfertätigkeit
vorbereitet und erhalten regelmäßig Angebote zur Weiterbildung. Darüber hinaus
werden auch weitere Veranstaltungen für Prüfer angeboten.
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In der Prüfer-Grundschulung werden
berufsübergreifende Rechtsgrundlagen und didaktische Elemente des Prüfens
vermittelt
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Durch eine Gastprüfertätigkeit erhalten neue
Prüfer Einblicke in die Prüfungspraxis.
- Bei Veränderungen im Beruf und in den
Prüfungsanforderungen werden - je nach Bedarf - spezielle Schulungen angeboten.
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Als besonderes Highlight werden regelmäßig
Schulungen im Bereich der persönlichen Kompetenzen angeboten. Diese Schulungen
sind so gestaltet, dass sie über die Prüfertätigkeit auch einen Mehrwert für
die berufliche Tätigkeit in ihrem Unternehmen und im privaten Bereich bieten.
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Zur Stärkung des Prüfernetzwerkes führt die IHK regelmäßig
ein Prüferfest und eine Prüferehrung durch
Wenn Sie sich für
eine Tätigkeit als IHK-Prüfer interessieren, stehen Ihnen bei der IHK Trier die
benannten Mitarbeiter gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.