Rund um die Uhr einkaufen ohne klassisches Verkaufspersonal – das liegt im Trend. Smart Stores, digital gesteuerte und weitgehend automatisierte Einkaufsstätten, gewinnen an Bedeutung. Besonders im ländlichen Raum bieten sie eine Antwort auf die Frage, wie Grundversorgung gesichert werden kann.
In der Region haben Unternehmen diese Chance erkannt. Seit Sommer 2024 betreibt Lorenz Adams den Smart Store Adams in Langsur (Kreis Trier-Saarburg). Ein kleines Team übernimmt das Auffüllen frischer Ware, Sauberkeit und Lieferannahmen. Der Laden sei inzwischen ein „fester Bestandteil der Grundversorgung“, sagt Adams.
Auch andere Konzepte in der Region schließen Versorgungslücken, etwa Tante Enso in Bollendorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) oder die Metzgerei Klassen in Temmels (Kreis Trier-Saarburg). Zutrittssysteme, Self-Checkout und kompakte Sortimente ermöglichen effizienten Betrieb bei Personalknappheit. Viele Betreiber setzen zudem auf regionale Produkte und stärken so die lokale Wertschöpfung.
Bewegung im Rechtsrahmen
Der Entwurf zur Novelle des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) in Rheinland-Pfalz ordnet automatisierte Smart Stores künftig als Verkaufsstellen ein. Vorgesehen sind Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen maximal zwölf Stunden im selben Zeitfenster. Die Verkaufsfläche soll auf 150 Quadratmeter begrenzt werden.
Der erste Entwurf stammt von der vorherigen Landesregierung. Die neue Landesregierung verantwortet nun das weitere Verfahren. Ziel ist mehr Rechtssicherheit bei Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Für Unternehmen stellt sich jedoch die Frage der praktischen Umsetzbarkeit.
Wirtschaftlichkeit braucht Flexibilität
„Die Wirtschaftlichkeit hängt von kontinuierlicher Verfügbarkeit und ausreichender Fläche ab. Gerade Nacht- und Randzeiten sowie Wochenenden und Feiertage zählen zu den umsatzstärksten Zeitfenstern“, erklärt Christina Simon, Assistentin der Geschäftsführung und Leiterin der Adams Smart Stores. Diese Zeiten sichern Reichweite für Schichtarbeitende, Familien und mobilitätseingeschränkte Menschen.
Lorenz Adams betont, auch die Flächenfrage sei entscheidend. Breite Gänge, Kühltechnik, Lager und Anlieferung benötigten Raum. Der Standort in Langsur mit rund 120 Quadratmetern liege bereits an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Eine starre 150-Quadratmeter-Obergrenze könne neue Standorte erschweren – besonders wenn Lieferanten Mindestmengen voraussetzen.
Weitere Einschränkungen bei Öffnungszeiten würden den Umsatz direkt mindern, während Fixkosten gleichblieben – ein Risiko für Bestand und Expansion.
Position der IHK
Die Industrie- und Handelskammern sehen Smart Stores als sinnvolle Ergänzung, vor allem dort, wo traditionelle Strukturen an Grenzen stoßen. Innovation und Versorgungssicherheit müssten zusammengedacht werden.
Gefordert wird eine praxisgerechtere Obergrenze bei der Verkaufsfläche statt starrer Quadratmeterlimits. Zudem sprechen sich die Kammern für eine echte 24/7-Öffnung aus, wie sie etwa in Hessen besteht.
Die Landesregierung sollte wirtschaftliche und versorgungsrelevante Argumente im Verfahren berücksichtigen. Ziel ist ein Rechtsrahmen, der Innovation ermöglicht, Versorgung sichert und zugleich den Schutzgedanken des Ladenöffnungsrechts wahrt.
Ergänzung statt Ersatz
Smart Stores ersetzen den klassischen Einzelhandel nicht – sie ergänzen ihn. Besonders in kleineren Gemeinden zeigen sie, wie digitale Konzepte konkrete Versorgungsprobleme lösen können.
Entscheidend ist nicht mehr, ob Smart Stores Teil der Handelslandschaft werden, sondern unter welchen Rahmenbedingungen. Damit ihr Potenzial genutzt werden kann, braucht es ein Zusammenspiel von Gesetzgebung, Wirtschaft und Kommunen.
Autoren: Stephanie Illg-Kollmann & Stefan Rommelfanger
Standortpolitik
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