Seit dem 9. Oktober erfolgt bei Überweisungen an ein
Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle ein IBAN-Namensabgleich / Verification of
Payee (VoP). Als Kontoinhaber ist ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der
jeweiligen Zollzahlstelle anzugeben.
Die Bezeichnung des Hauptzollamts ist im
Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung - Zollzahlstelle ausgewiesen.
Nur diese Angabe ist für den Kontoinhaber zu verwenden. Zusätzliche
Informationen, wie der Dienstort, dürfen nicht in den Überweisungsträger
übernommen werden.
Weitere Informationen unter www.zoll.de.