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  • 09.10.2025

    Zahlungshinweis der Zollverwaltung

    IBAN-Abgleich: Richtige Kontobezeichnung bei Zahlungen beachten

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Seit dem 9. Oktober erfolgt bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle ein IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP). Als Kontoinhaber ist ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der jeweiligen Zollzahlstelle anzugeben.

Die Bezeichnung des Hauptzollamts ist im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung - Zollzahlstelle ausgewiesen. Nur diese Angabe ist für den Kontoinhaber zu verwenden. Zusätzliche Informationen, wie der Dienstort, dürfen nicht in den Überweisungsträger übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.zoll.de.

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