Referentin:
• Christina Grewe, Geschäftsführerin EIC Trier GmbH, Trier
Zum Thema:
Mitarbeiter, die Einsätze in Luxemburg abwickeln sollen, müssen vorab im online-Portal der ITM gemeldet werden. Ausnahmen von dieser Meldepflicht gibt es grundsätzlich nicht mehr, jedoch gewährt die Luxemburger Kontrollbehörde, ITM, den Entsendeunternehmen immer zwei Wochen zur Bereinigung von Regelverstößen.
Nur wenn dies sachgerecht erfolgt, werden keine Bußgelder verhängt. Seit 2023 müssen Entsendeunternehmen zudem auch einige wenige Dokumente beim Einsatz vor Ort digital oder in Papierform vorhalten. Die Überwachungspflicht des Auftraggebers beim Einsatz von Nachunternehmern wurde hingegen zwischenzeitlich entschärft und gilt nur noch im direkten Vertragsverhältnis. Die Auflagen helfen der ITM zu überprüfen, ob sich Entsendeunternehmen während des Einsatzes an die geltenden Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen halten. Unternehmen, die Arbeiten im Bereich, Bau, Handwerk oder Industrie durchführen, müssen zudem eine Dienstleistungsanzeige beim Luxemburger Wirtschaftsministerium abgegeben, die jährlich zu erneuern ist. Bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen oder die die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen drohen Bußgelder zwischen 1.000 und 5.000 EUR pro Mitarbeiter.
Die Veranstaltung verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Luxemburger Entsendeauflagen inkl. der Vorabmeldung beim Wirtschaftsministerium, die Sanktionen, die bei Regelverstößen gegen die Auflagen drohen, sowie die anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die bei Einsätzen im Großherzogtum zu beachten sind.
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig!
Weitere Informationen finden Sie
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Extern
Christina Grewe
Tel.: (06 51) 9 75 67-11
grewe@eic-trier.de