Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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November-/Dezemberhilfe | Überbrückungshilfe II |
Überbrückungshilfe III |
Härtefallhilfe RLP |
Überbrückungshilfe III plus |
Überbrückungshilfe IV |
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Antragsberechtigte | Soloselbstständige und Unternehmen, die direkt von der Schließung im November 2020 und Dezember 2020 betroffen sind sowie Soloselbstständige und Unternehmen, deren Umsätze regelmäßig zu 80 Prozent mit den o.g. Unternehmen erzielt werden (indirekt Betroffene) |
Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen antragsberechtigt, wenn sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. |
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Förderzeitraum in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, daher sind Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet. Soloselbstständige (Neustarthilfe) Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die Neustarthilfe steht Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben. Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist. |
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind. | Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Förderzeitraum in einem Monat
einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum
Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die
Überbrückungshilfe III Plus für den betreffenden Monat beantragen. Soloselbstständige (Neustarthilfe Plus) Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe Plus“) ansetzen. Die Neustarthilfe Plus steht Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben. |
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Förderzeitraum in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe IV für den betreffenden Monat beantragen. Soloselbstständige (Neustarthilfe 2022) Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe IV statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe 2022“) ansetzen. Die Neustarthilfe 2022 steht Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben. |
Förderzeitraum | November und Dezember 2020 |
September 2020 bis Dezember 2020 |
November 2020 bis Juni 2021 |
November 2020 bis Juni 2021 |
Juli 2021 bis Dezember 2021 | Januar bis Juni 2022 |
Art der Förderung |
Umsatzerstattung | Fixkostenzuschuss |
Fixkostenzuschuss (+ ggfs. Eigenkapitalzuschuss), Umsatzerstattung bei Neustarthilfe für Soloselbständige |
Fixkostenzuschuss (analog ÜH III) |
Fixkostenzuschuss (+ ggfs. Eigenkapitalzuschuss), Umsatzerstattung bei Neustarthilfe Plus für Soloselbständige |
Fixkostenzuschuss (+ ggfs. Eigenkapitalzuschuss), Umsatzerstattung bei Neustarthilfe für Soloselbständige |
Antragstellung über |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Um den Antrag zu stellen, ist ein ELSTER-Zertifikat der Finanzbehörden erforderlich (https://www.elster.de/eportal/start, hier auf "Benutzerkonto erklären" klicken). Dieses wird per Brief zugesandt, die Zustellung nimmt innerhalb Deutschlands etwa zwei bis drei Tage in Anspruch. Das Zertifikat sollte also frühzeitig beantragt werden. Die Finanzbehörden erläutern das Verfahren u. a. in einem Erklärvideo zur Registrierung: https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos . Das Video heißt: Registrierung bei Mein Elster. Antragsteller sollten etwa zum Erhalt des ELSTER-Zertifikates ihre Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) zur Hand haben. Diese ist vermerkt auf jedem Steuerbescheid oder Schreiben der Finanzbehörden. |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte Soloselbständige können direkt Anträge stellen und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte |
Der Antrag für die Überbrückungshilfe III Plus ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden. Wenn Sie als natürliche Person freiberufliche und/oder gewerbliche Einkünfte und/oder (anteilige) Umsätze aus einer Personengesellschaft im Rahmen der Neustarthilfe Plus geltend machen wollen, können Sie entweder einen Direktantrag oder einen Antrag über prüfende Dritte stellen. |
Der Antrag für die Überbrückungshilfe IV ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden. Wenn Sie als natürliche Person freiberufliche und/oder gewerbliche Einkünfte und/oder (anteilige) Umsätze aus einer Personengesellschaft im Rahmen der Neustarthilfe geltend machen wollen, können Sie nur einen Direktantrag stellen. |
Zeitraum der Antragstellung |
25. November 2020 bis 31. Juli 2021 |
21. Oktober 2020 bis 31. März 2021 |
Unternehmen: 10. Februar 2021 bis 31. Oktober 2021 Soloselbstständige: 16. Februar 2021 bis 31. Oktober 2021 |
10. Mai 2021 bis 31. Oktober 2021 |
Juli 2021 bis 31. März 2022 |
07. Januar 2022 bis 15. Juni 2022 |
Antragsportal |
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Änderungsanträge können ab sofort gestellt werden, die FAQs hierzu finden Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/kurzanleitung-zur-erstellung-eines-aenderungsantrages.html |
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
Änderungsanträge können ab sofort gestellt werden, die FAQs hierzu finden Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/kurzanleitung-zur-erstellung-eines-aenderungsantrages.html |
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html | https://www.haertefallhilfen.de |
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
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https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
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Beihilferegelung | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html | https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Haertefallhilfe-in-Ihrem-Bundesland/Rheinland-Pfalz/rheinland-pfalz.html | Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) |
Bewilligungsstelle | Investitions- und Strukturbank RLP (ISB) |
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