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IHK Trier


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  • Corona-Regeln in den Landkreisen

    Welche Vorgaben gelten in der Region Trier?

  • Foto: Hanna van de Braak
    Ausbildung

    Hanna van de Braak

    Tel.: 0651 9777-360
    vandebraak@trier.ihk.de

Wegen der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus sind aktuell sowohl Vorgaben auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene zu beachten. Grundsätzlich gilt in Rheinland-Pfalz der Corona Warn- und Aktionsplan RLP.
Darüber hinaus haben die Landkreise beziehungsweise die Stadt Trier individuelle Regelungen erlassen. Grundlegende Eckpunkte finden Sie zur besseren Orientierung in dieser Übersicht - Stand: 26.10.2020:
(LVO = Landesverordnung)

Landkreis / Stadt Bitburg-Prüm Vulkaneifel Bernkastel-Wittlich Trier-Saarburg Trier
Veröffentlicht am 22.10.2020 15.10.2020 27.10.2020 Aufgehoben am 02.11.2020 30.10.2020
Läuft ab am 30.11.2020 15.11.2020 10.11.2020 30.11.2020
Aufenthalt im öffentlichen Raum max. 5 Personen oder 2 Hausstände LVO: max. 10 Personen aus zwei Hausständen LVO: max. 10 Personen aus zwei Hausständen LVO: max. 10 Personen aus zwei Hausständen Maskenpflicht Fußgängerzone;
LVO: max. 10 Personen aus zwei Hausständen
Veranstaltungen LVO: nicht zulässig (Ausnahmen in §2) LVO: nicht zulässig (Ausnahmen in §2) LVO: nicht zulässig (Ausnahmen in §2) LVO: nicht zulässig (Ausnahmen in §2) LVO: nicht zulässig (Ausnahmen in §2)

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