„Gezwungen sind die Unternehmen dazu nicht, bislang handelt es sich um eine Selbstverpflichtung“, erklärt Zink. Klar ist aber auch: „Hat die Politik den Eindruck, dass sich die Unternehmen hier zu wenig einbringen, könnte daraus eine Pflicht werden.“
Möglich sind sowohl Schnell- als auch Selbsttests. Bei Letzteren stellen Unternehmen Mitarbeitern Tests zur Verfügung, die diese selbst vor Arbeitsbeginn zuhause anwenden. Schnelltests erfolgen durch Dritte: Entweder schult das Unternehmen Mitarbeiter, die sie dann an den Kollegen durchführen. Oder es beauftragt Betriebsärzte oder medizinische Dienstleister mit den Tests.
In Webinaren informieren die IHKs Unternehmen zu den rechtlichen Vorgaben und der Organisation der Tests. Die medizinische Schulung wiederum läuft beispielsweise über das Deutsche Rote Kreuz.
Über einen negativen Schnelltest kann der Testende eine Bescheinigung ausstellen, die es dann zum Beispiel auch ermöglicht, die Außengastronomie oder körpernahe Dienstleistungen zu nutzen. Wird ein Mitarbeiter bei einem Schnelltest positiv getestet, muss der Betrieb das dem Gesundheitsamt melden. Beim Selbsttest fällt diese Aufgabe dem Mitarbeiter selbst zu.
Doch woher die Tests nehmen? „Das ist bislang noch das große Fragezeichen“, sagt Zink. Eine Liste mit Anbietern führen die IHKs in Rheinland-Pfalz im Internet auf. Außerdem ist es über den IHK-eco-Finder von jetzt an möglich, Anbieter von Tests zu finden.
Unternehmen können sich mit ihren Fragen zu Corona-Tests an Martina Zink und Luisa Marx (IHK-Referentin für Fachkräftesicherung) wenden: Telefon (06 51) 97 77-6 04 / -9 10; E-Mail: zink@trier.ihk.de / marx@ihk.trier.de