Zum Beispiel aus dem Ausland. Seit einem Jahr gibt es das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Es ermöglicht ein Verfahren, mit dem der Prozess der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschleunigt werden kann. Außerdem fällt die Vorrangprüfung weg, wenn der Bewerber seine Qualifikation hat anerkennen lassen. Will heißen: Kann er nachweisen, dass seine Ausbildung so viel wert ist wie eine, die in Deutschland erworben wurde, muss der potenzielle Arbeitgeber keinem deutschen Bewerber den Vorzug geben.
Was aber nunmal bedeutet, dass der Bewerber seine Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen muss. Und das dauert regulär bis zu drei Monate, erklärt Luisa Marx, Fachkräftereferentin der IHK Trier. Deshalb rät sie Unternehmen, mindestens ein halbes Jahr für das Rekrutierungsverfahren einzuplanen, wenn sie Mitarbeiter aus Drittstaaten beschäftigen möchten. „Viele unterschätzen das und beginnen zu spät mit dem Prozess“, berichtet Marx.
Aktuell ist die Einreise natürlich wegen der Corona-Pandemie erschwert. Aber das Bewerbungsgespräch funktioniert ja auch per Videoanruf. „Und die demografische Entwicklung lässt sich nicht zurückdrehen: Wir werden weiter darauf angewiesen sein, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen“, sagt Marx. Die Nachfrage ist da, und die IHK hilft mit ihrem Welcome Center gerne weiter – auch wenn die „Reise“ um den Globus gerade nur virtuell oder am Telefon möglich ist.
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