In Deutschland besteht Gewerbefreiheit - mit gewissen Einschränkungen:
Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen oder den Handel
mit bestimmten Waren verlangt der Gesetzgeber eine staatliche Erlaubnis.
Dies gilt u. a. für Baubetreuer/Bauträger, Bewachungsgewerbe,
Gastgewerbe, Inkassogeschäfte, Makler, Pfandhäuser, Spielhallen und
Versteigerer. Darüber hinaus sind Berufsausübungsregelungen zu beachten,
die je nach Art der Tätigkeit (stationär, Reisegewerbe, Marktverkehr)
unterschiedlich sein können.
Die IHK informiert über die jeweiligen
Anforderungen und Abgrenzungsfragen. Sie prüft auf Anforderung der
Behörden, ob Gründe gegen die Erteilung der Erlaubnis - etwa persönliche
Unzuverlässigkeit - vorliegen. Soweit die Erlaubnis eine Schulung
voraussetzt (z. B. im Bewachungsgewerbe oder Gastgewerbe), übernimmt
dies die IHK.
Recht und Steuern
Miriam Steup
Tel.: (06 51) 97 77-4 10
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