Die berufliche Qualifikation hat zwei wesentliche Merkmale: Ein hohes Maß an praktischen Erfahrungen, die im Laufe der Ausbildungszeit erworben werden und eine Vielzahl von fachlichen Kompetenzen, die notwendig sind, um die beruflichen Anforderungen selbständig umzusetzen.
Zum Nachweis der Kompetenzen werden handlungsorientierte Prüfungen schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt. Das IHK Zeugnis dokumentiert die berufliche Praxis über die Ausbildungszeit und die in der Prüfung nachgewiesenen Kompetenzen.
Wer wird zur Prüfung zugelassen?
Zur Prüfung wird zugelassen
1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.
Für Umschüler und „externe Prüflinge“ gelten andere Regelungen
Informationen hierzu: Externenprüfung
Findet die Abschlussprüfung im Sommer oder im Winter statt?
Der Ausbildungsabschluss ist im Sommer oder Winter möglich.
Die Prüfungstermine richten sich nach dem im Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag festgelegten Ausbildungsende.
Hier gilt:
Endet das Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März nimmt der Prüfling an der Winterprüfung teil (November bis Ende Januar)
Endet das Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. April und dem 30. September nimmt der Prüfling an der Sommerprüfung teil (Mai bis zum letzten Tag vor den Sommerferien).
Qualitätsstandards der IHK-Prüfungen
Nach den Qualitätsstandards der für die IHK geltenden Grundsätze müssen Prüfungen
objektiv, verständlich und eindeutig sein
einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden
die berufliche Handlungskompetenz überprüfen
zuverlässige Ergebnisse liefern
tatsächlich das prüfen, was inhaltlich geprüft werden soll
zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
wirtschaftlich durchführbar sein.
Die IHK verwendet zu diesem Zweck überwiegend überregional erstellte, bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben.
Die Prüfungsordnung der IHK Trier finden Sie im unten stehenden Kasten unter Download.