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IHK Trier


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  • Weinversand innerhalb der EU

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Obwohl in Deutschland auf Wein keine Verbrauchsteuer erhoben wird (Übersicht der Verbrauch- und Umsatzsteuersätze für alkoholische Getränke innerhalb der EU), sind bei der Beförderung von Wein im gewerblichen Verkehr innerhalb der EU-Mitgliedstaaten verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei wird zwischen verschiedenen Verfahrensarten unterschieden:


Welche dieser Verfahren zur Anwendung kommt, hängt maßgeblich davon ab, welche Stellung der Empfänger im EU-Mitgliedsstaat einnimmt.


Kunde ist...
Beispiel Verfahren
…gewerblicher Wiederverkäufer Großhändler, Einzelhändler, Fachhändler… Versand unter Steueraussetzung
…gewerblicher Endkunde Werbeagentur, Autohändler, Stahlhersteller, …
Versand aus dem steuerrechtlichen freien Verkehr
…Privatperson Erwerb als privater Endverwender, kein Gewerbe
Versandhandel


Je nachdem welche der oben beschriebenen Fallkonstellationen bei einem Weinversand zum Tragen kommt, sind als Versender unterschiedliche Auflagen und Bestimmungen zu erfüllen. Um mehr über die jeweilige Verfahrensart zu erfahren, wählen Sie diese oben über den oben angegebenen Link aus.

Zugelassenes Geschäftspapier (nur bei Fasswein)


Bei nicht abgefüllten Erzeugnissen muss zusätzlich zu den verbrauchsteuerrechtlichen Versandpapieren ein Begleitpapier mit einer Bezugsnummer einer zuständigen Stelle verwendet werden. Diese Begleitpapiere sind bei den für die Weinüberwachung zuständigen Stellen (in Rheinland-Pfalz ist dies die Landwirtschaftskammer) erhältlich.

Muster „Zugelassenes Geschäftspapier

Ausfüllanleitung „Zugelassenes Geschäftspapier“












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