- Versand unter (Verbrauch-)Steueraussetzung
- Versand aus dem steuerrechtlich freien Verkehr
- Versand an Privatpersonen (Versandhandel)
- Sonderfall: Privater Reiseverkehr
Welche dieser Verfahren zur Anwendung kommt, hängt maßgeblich davon ab, welche Stellung der Empfänger im EU-Mitgliedsstaat einnimmt.
Kunde ist... |
Beispiel | Verfahren |
…gewerblicher Wiederverkäufer | Großhändler, Einzelhändler, Fachhändler… | Versand unter Steueraussetzung |
…gewerblicher Endkunde | Werbeagentur, Autohändler, Stahlhersteller, … |
Versand aus dem steuerrechtlichen freien Verkehr |
…Privatperson | Erwerb als privater Endverwender, kein Gewerbe |
Versandhandel
|
Je nachdem welche der oben beschriebenen Fallkonstellationen bei einem Weinversand zum Tragen kommt, sind als Versender unterschiedliche Auflagen und Bestimmungen zu erfüllen. Um mehr über die jeweilige Verfahrensart zu erfahren, wählen Sie diese oben über den oben angegebenen Link aus.
Zugelassenes Geschäftspapier (nur bei Fasswein)
Bei nicht abgefüllten Erzeugnissen muss zusätzlich zu den verbrauchsteuerrechtlichen Versandpapieren ein Begleitpapier mit einer Bezugsnummer einer zuständigen Stelle verwendet werden. Diese Begleitpapiere sind bei den für die Weinüberwachung zuständigen Stellen (in Rheinland-Pfalz ist dies die Landwirtschaftskammer) erhältlich.
Muster „Zugelassenes Geschäftspapier
Ausfüllanleitung „Zugelassenes Geschäftspapier“